Augenärzte warnen: “Feuerwerke lieber den Profis überlassen“
Von wegen Augenschmaus: 86-mal verursachten Feuerwerkskörper beim vergangenen Silvester teils schwere Augenverletzungen. Der Augenärzte-Verband warnt.
Wien –Der Jahreswechsel 2017/18 ging bei vielen Österreichern ins Auge. Von leichten Verbrennungen der Lider bis zu schweren Verletzungen der Augäpfel, die zur Erblindung führten, war alles dabei. In einem Fall verlor der Patient das Auge.
„Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre kann man nur sagen: Jeder Fall ist ein Fall zu viel“, sagt Matthias Bolz, Vorstand der Klinik für Augenheilkunde der Johannes-Kepler-Universität in Linz. Der Verband der österreichischen Augenärzte (ÖOG) plädiert daher dafür, Feuerwerke den professionellen Pyrotechnikern zu überlassen und im Privatbereich darauf zu verzichten.
Eine wirklich sachgemäße Verwendung sei in der Feierlaune und im besiedelten Gebiet kaum möglich. „Das Risiko, die Silversternacht möglicherweise in der Notfallambulanz zu verbringen, zahlt sich nicht aus“, bringt Bolz das Problem auf den Punkt. Der Großteil der Patienten hat sich eigenen Angaben zufolge die Verletzungen mit zugelassenen Feuerwerkskörpern aus dem Handel zugezogen.
Der ÖOG hat zu Jahresbeginn bei 25 Augenabteilungen der Spitäler die Zahl der Feuerwerksunfälle erhoben. Insgesamt mussten 86 Augenverletzungen versorgt werden, mit 20 die meisten davon im SMZ-Ost in Wien.
„Das Ergebnis ist erschreckend, zumal die Gesetzeslage in Österreich ja bereits mehrmals verschärft wurde“, sagt Bolz. Bei den schweren Augenverletzungen kommt es zu einer Kombination von Verbrennung, einer stumpfen Gewalteinwirkung auf den Augapfel und teilweise auch Verätzungen.
Die Bandbreite der Folgen ist groß: Es kann zu oberflächlichen Verletzungen kommen, aber auch zur Eintrübung der Linse. Eine Netzhautabhebung ist möglich, der Einriss des Augapfels oder eine Blutung im Auge. In vielen Fällen sind langwierige Operationen und Folgeoperationen notwendig. Nicht zu vergessen: Andere Gesichtsregionen, etwa der Gesichtsschädel oder die gesamte Gesichtshaut, sind nicht selten mitbetroffen. Üblicherweise kommen auch Handverletzungen dazu. Und: Neben der Gefahr einer Erblindung können Feuerwerkskörper auch schwere Hörschäden verursachen. (TT)
Das sagt das Gesetz zum Feuerwerk
Ab 12 Jahren sind Feuerwerkskörper der niedrigsten von vier Kategorien erlaubt: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk. Unter 16 Jahren ist die Verwendung der im Freien herkömmlichen Raketen nicht erlaubt.
Ab 16 Jahren sind Silvesterknaller und Feuerwerkskörper der Kategorie 2 erlaubt: Schweizer Kracher ohne Blitzknallsatz, Knallfrösche, Batteriefeuerwerke und „Ladycracker". Bei den letzten beiden Kategorien wird Fachkenntnis vorausgesetzt. Sie sind ab 18 Jahren freigegeben.
Verboten ist der Besitz und die Verwendung von Schweizer Krachern mit Blitzknallsatz. Schweizer Kracher, die nur Schwarzpulver enthalten, sind nur außerhalb des Ortsgebiets, abseits von Menschengruppen erlaubt. Verboten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern zudem in der Nähe von Tankstellen und an leicht entzündlichen Orten.