Tirol

Überladung und Föhn schuld an tödlichem Flugzeugabsturz

Der Flugzeugabsturz im April forderte zwei Todesopfer.
© Zeitungsfoto.at

Bei dem Absturz in Innsbruck vergangenen April kamen der Schweizer Pilot sowie sein slowenischer Begleiter ums Leben. Nun steht die Ursache des Unglücks fest: Ein Fremdverschulden lag nicht vor.

Am 29. April war vormittags ein Kleinflugzeug beim Hubschrauber-Stützpunkt des Innsbrucker Flughafens in der Wiese aufgeschlagen. Der Schweizer Pilot und sein slowenischer Begleiter waren auf der Stelle tot. Laut Luftfahrtbehörde der Landesverkehrsabteilung war das Flugzeug aus der Schweiz gekommen: „Um zu tanken, legte der Pilot in Innsbruck einen Zwischenstopp ein.“

Als 60 Liter in den Tank gefüllt waren, wollte der Pilot den Flug fortsetzen. Ziel war Portoroz an der slowenischen Adria-Küste. Wie bei Föhnwetter üblich, startete die leichte Maschine Richtung Osten und gewann rasch an Höhe. Dann wendete der Schweizer die Maschine und drehte nach Westen ab. Sekunden später stürzte das Kleinflugzeug aus etwa 200 Metern Höhe auf die Wiese. Bereits während der umfangreichen Ermittlungen zur Absturz­ursache stand fest, dass der Innsbrucker Flughafen für den Schweizer kein Neuland war. Der erfahrene Pilot war in Tirol schon öfter ohne Schwierigkeiten gelandet und gestartet.

Nun liegt der TT das Ermittlungsergebnis exklusiv vor. Demnach wurden von der Staatsanwaltschaft alle Ermittlungen eingestellt, ein Fremdverschulden lag nicht vor. Staatsanwalt Hansjörg Mayr bestätigte auf Anfrage: „Der technische Sachverständige kam zu dem Schluss, dass das Luftfahrzeug aufgrund einer erheblichen Überladung – 640 statt maximal 500 Kilogramm – nicht in eine sichere Steiggeschwindigkeit beschleunigt werden konnte und somit wegen Auftriebsmangels nicht mehr zu steuern war. Das führte in Verbindung mit der Föhnlage zum Unfall.“

Freigesprochen wurde gestern am Landesgericht rechtskräftig ein 23-Jähriger vom Vorwurf der falschen Beweisaussage. Er hatte im Juli bei der Polizei bezeugt, dass sein Bruder in einem Lokal keinen Schlag gesetzt hätte. Schließlich hatten weder er noch das Opfer den Täter im Dunkeln gesehen und der Bruder jeglichen Hieb kategorisch abgestritten. Laut Verteidiger Markus Abwerz­ger durfte der Angeklagte auf die Schilderungen des Opfers und – vor allem – des Bruders vertrauen, auch wenn er bei der Polizei objektiv falsch ausgesagt hatte. (fell)

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