Papamonat - ÖVP will Rechtsanspruch regierungsintern diskutieren
Wien (APA) - Mit ihrer Ankündigung eines Rechtsanspruchs auf den Papamonat hat Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) aufhorchen lasse...
Wien (APA) - Mit ihrer Ankündigung eines Rechtsanspruchs auf den Papamonat hat Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) aufhorchen lassen. Wohl auch in der ÖVP, zeigt sich die Wirtschaft doch sehr skeptisch dazu. Vom Koalitionspartner hieß es am Montag dann auch lediglich, man werde den „Vorschlag“ diskutieren. Die SPÖ pochte hingegen auf eine rasche Umsetzung. Bisher haben 7.980 den Papamonat beantragt.
Seit 1. März 2017 wurden für den von der Regierung Familienzeitbonus genannten Papamonat 7.980 Anträge (Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst, Stand September 2018) gestellt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht derzeit in der Privatwirtschaft nicht, geht es nach der FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein, soll dieser aber „so rasch als möglich“ kommen. Bei der ÖVP klang dies am Montag etwas zurückhaltender. „Wir sind dazu in Gesprächen und werden den Vorschlag regierungsintern klären“, meinte Familienministerin und ÖVP-Frauenchefin Juliane Bogner-Strauß in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
Die SPÖ kritisierte die „Blockade“ der ÖVP und forderte eine rasche Umsetzung des Rechtsanspruchs: „Gleichberechtigung kann nur funktionieren, wenn beide Eltern sich bezahlte und unbezahlte Arbeit gerecht teilen. Der Papa-/Babymonat ist dafür eine wichtige Basis“, so Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek in einer Aussendung.
Der rechtliche Anspruch auf den Papamonat sei ein Erfolg des Europaparlaments, betonten die Grünen. Hartinger-Kleins Ankündigung sei nichts anderes als die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie. Demnach solle in allen EU-Staaten ein Rechtsanspruch auf mindestens zehn Tage bezahlter Papamonat gelten, erklärte Mandatarin Monika Vana.
ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann zeigte sich über Hartinger-Kleins Ankündigung jedenfalls erfreut und drängte ebenfalls auf eine rasche Umsetzung. Sie forderte weiters Anreize, damit sich Väter die Karenz mit der Mutter teilen können: „Eine gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten ist daher ebenso unverzichtbar.“
Der Familienzeitbonus wurde mit 1. März 2017 eingeführt. Väter können 31 Tage zu Hause bleiben und 700 Euro Kindergeld beziehen, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Mit Stand September des Vorjahres wurden laut Familienministerium 7.980 Anträge gestellt. Die durchschnittliche Väterbeteiligung beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes betrug zuletzt übrigens rund 19 Prozent. Am höchsten ist der Anteil bei der einkommensabhängigen Variante (knapp 31 Prozent), am geringsten in der längsten Bezugsvariante (30+6) mit 10 Prozent.