Tödliche Vergewaltigung von Tanzlehrerin: Wiederaufnahme-Antrag
Gmunden/Wels (APA) - Nach der tödlichen Vergewaltigung einer Tanzlehrerin im Juli 2013 in Gmunden kämpft der dafür zu 20 Jahren verurteilte ...
Gmunden/Wels (APA) - Nach der tödlichen Vergewaltigung einer Tanzlehrerin im Juli 2013 in Gmunden kämpft der dafür zu 20 Jahren verurteilte Täter nach wie vor um eine Wiederaufnahme seines Verfahrens. Ein entsprechender Antrag wurde bereits rechtskräftig abgelehnt, ein zweiter in erster Instanz. Nun entscheidet das Oberlandesgericht.
In der Nacht auf den 7. Juli 2013 feierten das spätere Opfer und der Gmundner im Tennisclub mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die 51-jährige Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der heute 43-Jährige wurde vor Gericht gestellt und wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes durch Unterlassung zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt.
2017 und 2018 wurden bereits Wiederaufnahmeanträge vom Landesgericht Wels abgelehnt. Der Verurteilte argumentiert - unterstützt von einem recht aktiven Personenkomitee - damit, dass Polizeiprotokolle mit entlastenden Zeugenaussagen dem Gericht nicht übermittelt worden seien. Ferner wollen zwei private Gutachter nachgewiesen haben, dass als Tatwaffe nur ein Pokal infrage komme, auf dem aber keine DNA-Spuren des Mannes gefunden wurden. Im Hauptverfahren hatten die Geschworenen jedoch den Pokal als Tatwaffe ausgeschlossen.