Tödliche Kuh-Attacke in Tirol: Zivilprozess fortgesetzt
Innsbruck (APA) - Der Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Dien...
Innsbruck (APA) - Der Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck fortgesetzt worden. Die Hinterbliebenen hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Sie warfen ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben.
Nachdem bereits in der letzten Verhandlung am Montag eine italienische Frau von einem Vorfall mit den Kühen berichtet hatte, erzählte auch am Dienstag eine weitere Zeugin von einem Vorfall, der sich bereits rund zehn Tage bevor die 45-Jährige zu Tode getrampelt worden war, ereignet hatte. Auch sie sei mit einem Hund unterwegs gewesen, berichtete die per Videokonferenz einvernommene Zeugin.
„Mein Mann ist mit dem Hund vorne weg gegangen, auf einmal hat die Erde vibriert und dann sind 20 bis 25 Kühe auf uns zugelaufen und haben uns umringt“, schilderte die Frau. Der Hund habe daraufhin große Angst bekommen, sich aus seinem Halsband losgerissen und sei zurück zu einer nahegelegenen Alm gelaufen, woraufhin die Kühe ebenfalls nachgelaufen seien. Bei der Alm habe der Wirt dann laut der Zeugin gesagt: „Die Viecher sind heuer aber besonders aggressiv.“
Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde.
Für den heutigen Prozesstag war die ergänzende Einvernahme der beiden Streitparteien geplant. Der Kläger hatte indes zu Prozessbeginn den Streitwert auf rund 487.000 ausgedehnt.