Salzburg-Wahlen: 434.261 Personen sind am 10. März wahlberechtigt
Salzburg (APA) - Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in Salzburg am 10. März sind landesweit 434.261 Personen wahlberechtig...
Salzburg (APA) - Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in Salzburg am 10. März sind landesweit 434.261 Personen wahlberechtigt. Das sind um 12.611 Menschen oder 3,0 Prozent mehr als bei den letzten Wahlen im Jahr 2014. Wie das Land Salzburg mitteilte, sind unter den Wahlberechtigten 208.950 Männer und 225.311 Frauen. Davon gehören 44.186 Menschen einem anderen EU-Mitgliedstaat als Österreich an.
Vor fünf Jahren waren 31.856 EU-Bürger zur Wahl zugelassen, die in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben. Das Plus (12.330 oder 38,7 Prozent) an Wahlberechtigten ist damit fast ausschließlich dieser Gruppe geschuldet. Die meisten Wahlberechtigten gibt es beim anstehenden Urnengang mit 122.201 im Salzburger Flachgau. Dahinter folgen die Stadt Salzburg (114.060), der Pinzgau (70.745), der Pongau (63.544), der Tennengau (46.617) und der Lungau (70.745).
Die meisten stimmberechtigten EU-Bürger sind mit 16.946 in der Landeshauptstadt und im Flachgau (9.338) gemeldet, die wenigsten im Lungau (1.113). Die Zahl der Wahlberechtigten ist nach Ablauf der Prüffrist de facto endgültig, minimale Veränderungen im Zehntel-Promille-Bereich sind durch nachträgliche Korrekturen der Gemeinden laut Auskunft des Landes aber noch möglich.
Fixiert wurden mittlerweile auch die Öffnungszeiten der 525 Wahllokale. Sie können unter http://www.salzburg.gv.at/gw19 abgerufen werden. Die Wahllokale sind in der Regel zwischen 07.00 und 16.00 Uhr geöffnet, so auch alle in der Landeshauptstadt. Die ersten Gemeindeergebnisse sind aus Krimml, Untertauern, Muhr, Thomatal und Weißpriach zu erwarten, wo die Wahllokale um 12.00 Uhr schließen. Als einzige Gemeinde macht Werfenweng erst um 17.00 Uhr Schluss.
Wahlberechtigt sind am 10. März alle Österreicher und EU-Bürger, die mit Stichtag 20. Dezember 2018 im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen waren und spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden. Auslands-Salzburger dürfen hingegen keine Stimme abgeben. Die Bürgermeister werden direkt gewählt. Wie üblich finden eventuelle Stichwahlen zwei Wochen später (und damit am 24. März) statt.