Loveparade-Katastrophe: Drei Angeklagte lehnen Prozessende ab
Im Loveparade-Strafprozess haben sieben der zehn Angeklagten einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflage zugestimmt. Drei Angeklagte, gegen die das Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden sollte, lehnten eine Einstellung ab.
Duisburg – Der Prozess um die Katastrophe bei der Loveparade 2010 steuert für mehrere Angeklagte möglicherweise auf ein Ende zu. Am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie dem Einstellungsvorschlag des Gerichts in allen Fällen zustimme. Das Landgericht Duisburg hatte Mitte Jänner vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen und gegen drei Angeklagte mit Auflagen einzustellen.
Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg waren in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt worden.
Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage, „die in einer Größenordnung von jeweils etwa 10.000 Euro liegen“ solle. Das Geld soll einer gemeinnützigen Einrichtung zugutekommen. Bei einer Einstellung des Verfahrens gilt der Beschuldigte nicht als vorbestraft. Die Unschuldsvermutung gilt fort.
„Verzichtet nicht auf Recht, freigesprochen zu werden“
Während die genannten sieben Angeklagten einer Einstellung des Verfahrens zustimmten, lehnten jene drei – die Auflagen hätten – dies ab. Für einen der Angeklagten sagte dessen Anwältin: „Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden.“
Bei diesen drei Angeklagten handelt es sich um Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Ein Strafverfahren kann nur eingestellt werden, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter zustimmen. Der Prozess gegen die drei wird damit fortgesetzt. Gericht und Staatsanwaltschaft rechnen damit, dass wegen einer großen Anzahl von noch zu vernehmenden Zeugen kein Urteil vor Eintritt der Verjährung am 28. Juli 2020 mehr gesprochen werden kann.
Bei den übrigen sieben Angeklagten handelt es sich um die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie einen Mitarbeiter des Veranstalters. Frühestens am Mittwoch könnte das Gericht die einzelnen Verfahren vom Prozess abtrennen und einstellen.
„Haben es uns nicht leicht gemacht“
Die Staatsanwaltschaft habe den Vorschlag des Gerichts eingehend geprüft. „Wir haben uns die Entscheidung angesichts der schweren Folgen – 21 Tote, mehr als 650 Verletzte – und dem andauernden Leid der Angehörigen und Verletzten nicht leicht gemacht, erachten eine Einstellung im Ergebnis aber für vertretbar“, sagte eine Behördensprecherin.
Eine Einstellung des Verfahrens gegen die drei Lopavent-Mitarbeiter komme ohne Auflage nicht in Betracht. „Ihr hypothetisches Verschulden ist bei vorläufiger Bewertung im mittleren Bereich anzusiedeln“, hieß es. (APA/dpa)