Papamonat - WKÖ-Experte für finanzielle Änderungen beim Mutterschutz

Wien (APA) - Ein Sozialrechtsexperte der Wirtschaftskammer, Rolf Gleißner, kann sich einen Rechtsanspruch auf den Papamonat vorstellen, wenn...

Wien (APA) - Ein Sozialrechtsexperte der Wirtschaftskammer, Rolf Gleißner, kann sich einen Rechtsanspruch auf den Papamonat vorstellen, wenn umgekehrt Firmen bei vorzeitigen Beschäftigungsverboten von Schwangeren entlastet werden, indem sie Wochengeld von der Krankenversicherung erhalten. Laut WKÖ-Abteilungsleiter Martin Gleitsmann will man zunächst aber die europäische Vorgabe zum Vaterschaftsurlaub abwarten.

Gleitsmann, der die Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer leitet, verwies im Gespräch mit der APA darauf, dass auf EU-Ebene eine neue Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit auch ein kurzer Vaterschaftsurlaub diskutiert wird. Man erwarte also noch im Februar eine europäische Vorgabe, an der sich dann die österreichische Diskussion zum Papamonat ausrichten solle. Dann könne man auch andere Forderungen besprechen.

Sein Kollege Rolf Gleißner war im „Standard“ (Dienstag-Ausgabe) vorgeprescht und hatte auf Belastungen von Unternehmen wegen vorzeitiger Beschäftigungsverbote für Schwangere aufmerksam gemacht. Für werdende Mütter gilt grundsätzlich acht Wochen vor der Entbindung ein absolutes Beschäftigungsverbot. Schon ab Beginn der Schwangerschaft sind aber bereits bestimmte Tätigkeiten verboten, zum Beispiel das Heben und Tragen von schweren Lasten oder Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder Strahlen. Unternehmen müssen Schwangere in dieser Zeit aber weiterbezahlen, selbst wenn sie nicht arbeiten dürfen. Gleißner schlug vor, Frauen in diesen Fällen ein vorzeitiges Wochengeld zu bezahlen - finanzieren müsste das dann die Krankenversicherung.

Für betroffene Schwangere brächte das im Vergleich zu Lohn oder Gehalt keine Nachteile: Die Höhe des Wochengeldes für unselbstständig erwerbstätige Frauen richtet sich nach dem letzten Nettobezug und enthält sogar einen Zuschlag für Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.