Eisschnelllauf: Pechstein-Fall wird nicht neu aufgerollt
Straßburg (APA/dpa) - Die fünffache Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein muss ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs ...
Straßburg (APA/dpa) - Die fünffache Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein muss ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ihrer einstigen Zwei-Jahres-Sperre akzeptieren. Das Straßburger Gericht wies ihren Antrag zurück, den Fall vor seiner höchsten Instanz neu aufzurollen, wie es am Dienstag mitteilte. Damit ist das Urteil vom 2. Oktober rechtskräftig.
Diese Entscheidung fiel vor den am Donnerstag startenden Einzelstrecken-Weltmeisterschaften in Inzell, bei denen Pechstein mit 46 Jahren vor den Augen der Verantwortlichen der Internationalen Eislauf-Union ISU auf vier Distanzen antritt. Am ersten WM-Tag in Inzell jährt sich jene Nacht, in der Pechstein bei der Allround-WM 2009 in Hamar wegen erhöhter Blutwerte von der ISU aus dem Rennen genommen wurde.
In seinem ersten Urteil hatte der EGMR dem Internationalen Sportgerichtshof CAS keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit attestiert. Das hatte Pechstein ihm vorgeworfen. Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin hatte im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte gekämpft, die sie auf eine vom Vater geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch.
Allerdings gaben die Richter Pechstein im Oktober in einem anderen Punkt Recht: Der CAS hätte ihr ein öffentliches Verfahren gewähren müssen. Durch die fehlende Öffentlichkeit sei Pechsteins Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.