Wirtschaftspolitik

EU schafft Papa-Urlaub, Wirtschaft sucht Position

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Die Wirtschaftskammer hadert mit dem Rechtsanspruch für Väter und einem Abtausch gegen die Entlastung von Betrieben beim Mutterschutz.

Von Cornelia Ritzer

Wien – Väter, die sich in den ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes um die Familie kümmern wollen, brauchen in den meisten Fällen die Einwilligung des Arbeitgebers. Einen generellen Rechtsanspruch quer über alle Branchen auf einen Papamonat soll es auch weiterhin nicht geben, geht es nach der Wirtschaftskammer (WKÖ). Es wäre nicht praktikabel und für Österreichs Wirtschaft, die zu 99,6 Prozent aus kleinen und mittleren Betrieben bestehe, schwer umsetzbar, vier Wochen auf Fachkräfte zu verzichten, sagte Generalsekretär Karlheinz Kopf. So lautet das offizielle WKÖ-Wording.

Doch in der Interessenvertretung gibt es auch andere Stimmen. So kann sich Rolf Gleißner, Sozialrechtsexperte der Kammer, einen Rechtsanspruch vorstellen, wenn umgekehrt Firmen bei vorzeitigen Beschäftigungsverboten schwangerer Frauen entlastet werden. Schon ab Beginn der Schwangerschaft sind etwa für eine Kosmetikerin, Tischlerin oder Lackiererin laut Mutterschutz- sowie Arbeitnehmerschutzgesetz bestimmte Tätigkeiten verboten. Ein Betrieb habe dann zwei Möglichkeiten: Entweder man finde für die Arbeitnehmerin einen Ersatzarbeitsplatz, oder sie werde mit Entgeltfortzahlung freigestellt. Das soll künftig die Sozialversicherung statt des Betriebs finanzieren, so der Wunsch aus der Wirtschaft.

„Das ist schon länger unsere Forderung“, sagt auch ein weiterer Experte in der Organisation. Diese habe auch ins Arbeitsprogramm der Vorgängerregierung von SPÖ und ÖVP Eingang gefunden, sagte er zur TT. Im Kapitel „Länger gesund leben und arbeiten“ findet sich die „Entlastung für Betriebe, die schwangere Mitarbeiterinnen aufgrund von Beschäftigungsverboten oder Arbeitsunfähigkeit nicht einsetzen können“. Wie das geschafft werden könnte, wird im Regierungsprogramm nicht ausgeführt.

„Wir verhandeln nicht irgendwelche Tauschgeschäfte“, will man in der WKÖ von einem politischen Abtausch nichts wissen. Eine Lösung zeichnet sich indes auf EU-Ebene ab. Die Staaten und das Europaparlament einigten sich auf einen mindestens zehntägigen Vaterschaftsurlaub, der in Höhe des Krankengeldes vergütet wird. Diese vorläufige Einigung muss von Rat und Parlament noch angenommen werden.

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