Urteil

Hitler-Geburtshaus: Ehemaliger Eignerin stehen 1,5 Mio. Euro zu

Damit das Geburtshaus von Adolf Hitler keine Pilgerstätte wird, kassiert der österreichische Staat das Areal.
© dpa

Hitlers Geburtshaus ist mehr wert, als der Staat Österreich der enteigneten Besitzerin zunächst als Entschädigung gezahlt hat. Laut Urteil muss die Republik fast das Fünffache auf den Tisch legen. Doch der Rechtsstreit ist womöglich noch nicht beendet.

Wien/Braunau am Inn – Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Besitzerin von Hitlers Geburtshaus zahlen – bisher wurde sie mit 310.000 Euro entschädigt. Das berichtete der Anwalt der Klägerin am Mittwoch. Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in Braunau am Inn deutlich höher als das erste veranschlagt.

Die Eignerin hatte bei dem Gericht gegen die Höhe der von der Republik festgesetzten Entschädigung geklagt. Bisher hatte der Staat der enteigneten Besitzerin 310.000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt. Das Gericht hielt nun fest, die Enteignungsentschädigung für die gesamte Liegenschaft in Braunau, „insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt“, sei mit 1,508 Millionen Euro festzusetzen.

Finanzprokuratur will Urteil prüfen

„Sie ist erleichtert über die nun angemessene Entschädigung“, sagte Anwalt Gerhard Lebitsch über seine 68-jährige Mandantin. Er rechne aber damit, dass der Fall nicht abgeschlossen sei, sondern durch alle Instanzen gehe.

Die Finanzprokuratur hat noch nicht entschieden, ob sie beruft, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Finanzprokuratur will das Urteil nach Angaben ihres Präsidenten Wolfgang Peschorn nun prüfen. Es sei zu fragen, ob die neue Entschädigungshöhe angemessen sei. Danach werde sich entscheiden, ob das Urteil angefochten werde.

Der VfGH hatte davor festgestellt, dass die Enteignung an sich, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenministerium vorangegangen war, rechtens gewesen sei. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte läuft noch. (APA, dpa, TT.com)

Verwandte Themen