Innsbruck-Land

Schneelast setzt zu: Denkmal in Gries am Brenner droht der Einsturz

Die heftigen Schneefälle des heurigen Winters haben dem Widum schon sehr stark zugesetzt. Die Gemeinde verweigert den Zutritt.
© Dipl.Ing. Walter MAIR

Noch vor Rechtskraft der Unterschutzstellung nagt der harte Winter am Grieser Widum.

Von Reinhard Fellner

Gries a. Br. –Jahrelang kaum beachtet, tobt in Gries am Brenner ein für Außenstehende nicht mehr nachvollziehbarer Streit um das Widum Lueg. Der Kampf der Gemeinde gegen die Erklärung des geschichtsträchtigen Widums zum Denkmal unter der Brücke der Brennerautobahn beschäftigte nunmehr zwei Höchstgerichte und das Land Tirol. Allein die aufgelaufenen Vertretungskosten dürften dafür beträchtlich sein – aber wofür?

Zur Erinnerung: Im Jahr 2012 ordnete die Gemeinde den Abriss „wegen Gefahr im Verzug“ an. Der Bescheid wurde aber nie vollzogen. Unter neuem Eigentümer stellte das Bundesdenkmalamt 2017 das Kulturkleinod unweit der Kapelle unter Denkmalschutz. Obwohl ein Abriss nun unmöglich ist, wird dem Eigentümer des Widums die Sanierung mit Hinweis auf eine Sperrgebiet-Verordnung aus dem Jahr 2011 verweigert. Während der Eigentümer dafür sogar einmal mit 2000 Euro bestraft worden war, hatte Gries gleichzeitig Ausnahmegenehmigungen zum Betreten und Befahren des Sperrgebiets und für Messen gegeben.

Ausgerechnet das Wetter könnte nun aber Bürgermeister Karl Mühlsteiger in die Hände spielen. Dieser hatte nämlich für die Gemeinde gegen die Unterschutzstellung des Denkmals am Brenner Ende 2017 ein letztmögliches Mal am Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Diese Entscheidung gilt es nun bis heute abzuwarten, bevor der Denkmalschutz vollends greift. Der ungewöhnlich harte Winter mit seinen enormen Schneemengen macht das Warten aber nun zur Zitterpartie.

So stellte ein Bausachverständiger nun fest, dass die Schneelast dem Dachstuhl arg zusetzen würde. Ein Antrag des Eigentümers an die Gemeinde auf eine Ausnahmegenehmigung vom Betretungsverbot zur Durchführung notwendigster Instandsetzungsarbeiten blieb bis heute unbeantwortet. Anwalt Hermann Holzmann für den Widum-Eigentümer: „Die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten am Denkmal liegt in persönlichem – aber mittlerweile auch im öffentlichen Interesse. Für alle entstehenden Schäden wird sich die Gemeinde wohl aufgrund ihres Boykotts schadenersatzrechtlich verantworten müssen.“

Albert Heiss, Anwalt der Gemeinde, wiederholte dazu erneut: „Als Baubehörde können wir den Zutritt zum einsturzgefährdeten Gebäude nicht gestatten.“

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