Deutschland

AfD erstattete Strafanzeige gegen deutschen Verfassungsschutz

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Weil die AfD nicht länger öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet werden will, hat die Partei das Bundesamt für Verfassunggschutz angezeigt. Mit der Bezeichnung werde „die Ausübung der parteilichen Tätigkeit“ erschwert.

Berlin – Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) will nicht länger öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet werden. Die Partei habe daher am Landgericht Köln Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstattet, sagte am Mittwoch ein AfD-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung (Donnerstag-Ausgabe).

Die Bekanntmachung des Prüffalls erschwere „die Ausübung der parteilichen Tätigkeit“ in „erheblichem Maße“, zitierte die Zeitung aus der 97 Seiten umfassenden Klageschrift vom 4. Februar. Der Verfassungsschutz hatte im vergangenen Monat die AfD insgesamt zu einem sogenannten Prüffall erklärt, bei dem offen zugängliche Quellen ausgewertet werden.

Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, argumentiert die AfD in der Klageschrift. Für jede Wiederholung dieser Formulierung soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen. (APA/AFP)

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