Asyl: Avramopoulos lässt Kickl zu dessen Ärger abblitzen
Wien (APA) - Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist mit seinem Schreiben an die EU-Kommission, Flüchtlinge auch nach leichteren Vergehen absc...
Wien (APA) - Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist mit seinem Schreiben an die EU-Kommission, Flüchtlinge auch nach leichteren Vergehen abschieben zu können, abgeblitzt. Der zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos teilt in seiner - der APA vorliegenden - Antwort mit, dass diesem Begehren die Genfer Flüchtlingskonvention entgegenstehe.
Weiters verweist Avramopoulos auf die aktuell mit dem Europaparlament laufenden Verhandlungen bezüglich einer leichteren Möglichkeit zur Aberkennung von Aufenthaltstiteln straffällig gewordener Flüchtlinge. So habe die Kommission vorgeschlagen, dass die nationalen Behörden den Schutzstatus aberkennen können, wenn die betreffende Person in dem Mitgliedstaat, in dem sie sich aufhält, eine Sicherheitsbedrohung darstellt.
Der Rat habe auch angeregt, dass die bloße Begehung einer Straftat ausreicht, um eine Person von der Gewährung subsidiären Schutzes auszuschließen. Ferner habe er vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten zu gestatten, den Aufenthaltstitel aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu widerrufen, ohne den Status zu entziehen.
Kickl ficht das Nein Avramopoulos‘ zu seiner Initiative nicht an. Er bleibt bei seinem Vorschlag und will ihn beim EU-Innenministerrat in Bukarest heute ansprechen. Auch will er mit „ausgewählten“ Kollegen dazu in bilateralen Dialog treten. Konkret fordert der Ressortchef dabei, dass ein Asylstatus schon bei einer Straftat wie etwa bei Gewalt gegen Frauen oder sexuellen Übergriffen aberkannt werden können soll.
An Avramopoulos schreibt Kickl: „Die Antwort der Europäischen Kommission suggeriert fälschlicherweise, dass die Aberkennung bei Straffälligkeit völlig im nationalen Ermessen liegt.“ Die Kommission sage aber mit keinem Wort, dass die Festlegung, was eine schwere Straftat sei, weitgehend durch die Rechtsprechung (VfGH, VwGH), aber auch durch den EuGH erfolge, weil diesbezüglichen Konkretisierungen im EU-Recht fehlten. Es sei daher auch notwendig, in der Statusverordnung beispielhaft Straftaten zu erwähnen, die zu einer Aberkennung des Schutzstatus führen sollen: „Daher braucht es eine deutliche Verschärfung und eindeutige Konkretisierung des EU-Rechts.“