Hochlandrind auf Weide angeschossen: Freispruch für Kärntner

Klagenfurt (APA) - Ein 50-jähriger Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden...

Klagenfurt (APA) - Ein 50-jähriger Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. Der Mann hatte im vergangenen Sommer zwei Mal auf eines seiner Hochlandrinder geschossen, weil er es nicht einfangen konnte - das Tier starb aber nicht sofort. Erst ein befreundeter Bauer und Jäger gab dem Tier den Gnadenschuss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Landwirt hielt auf seinem Hof Schottische Hochlandrinder, die direkt an Ort und Stelle geschlachtet werden. Ein Stier sei aber besonders auffällig gewesen, sagte der Angeklagte: „Ich habe mir wirklich Sorgen gemacht, dass er mich oder jemand anderen angreift.“ Alle Versuche, den Stier einzufangen, seien gescheitert, also habe er sich dazu entschlossen, das Tier mit seinem Jagdgewehr zu erlegen.

Aus einer Entfernung von etwa 60 Metern wartete der 50-Jährige auf das Rind, zielte auf seinen Kopf und gab einen Schuss ab - die Kugel durchschlug das Kiefer „nur einen Zentimeter unter dem Gehirn“, wie der Angeklagte betonte. Nach etwa 30 Sekunden richtete sich das Rind wieder auf, woraufhin der Mann ein zweites Mal schoss, diesmal auf den Nacken. Aber auch danach stand das Tier wieder auf: „Ich habe mich dann nicht mehr sicher gefühlt zu schießen und habe deshalb einen Kollegen angerufen.“

Ein Sachverständiger, der am Donnerstag aussagte, entlastete schließlich den 50-Jährigen. Es galt die Frage zu klären, ob die Vorgehensweise des Angeklagten „fachgerecht und ausreichend“ gewesen sei. Dabei verglich der Sachverständige ein herkömmliches Bolzenschussgerät, das bei Schlachtungen verwendet wird, mit dem Jagdgewehr und der Munition, die der Angeklagte verwendet hatte - mit dem Ergebnis, dass die Gewehrkugel mit einer Energie von 3.100 Joule auf dem Schädel des Rindes auftraf. „Das ist fast die zehnfache Energie eines Bolzenschussgerätes“, sagte der Sachverständige. Waffe und Munition seien also ausreichend gewesen, das Hochlandrind zu betäuben: „Bei einem Treffer mit der verwendeten Waffe und Munition war nicht davon auszugehen, dass das Tier leiden müsste beziehungsweise gequält werden würde.“

Da Hochlandrinder durch die freie Weidehaltung eine „größere Scheuheit und geringere Vertrautheit“ aufweisen würden, könne es passieren, dass es nicht immer gelinge, die Tiere in ein Fanggitter zu bekommen. „Also war die gewählte Methode artgerecht?“, fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. „In diesen Ausnahmefällen ist das eine Möglichkeit, wie man das machen kann“, antwortete der Sachverständige - es sei „nicht unüblich in der Praxis“.

Der Richter sah die Voraussetzung für die Tierquälerei „weder objektiv noch subjektiv“ gegeben. Waffe und Munition seien mehrfach ausreichend gewesen, „und es ist nicht zu unterstellen, dass Sie absichtlich danebengeschossen haben“, sagte er zu dem Angeklagten - die Causa sei eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. Staatsanwältin Daniela Zupanc gab keine Erklärung ab, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.