Prozess wegen „Nazi“-Postings im Internet: Angeklagter verurteilt
Salzburg (APA) - Ein 30-Jähriger hat sich am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetä...
Salzburg (APA) - Ein 30-Jähriger hat sich am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz, Verhetzung und Besitzes einer verbotenen Waffe verantworten müssen. Der geständige Salzburger soll den Nationalsozialismus in sozialen Medien positiv dargestellt haben. Er wurde zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Staatsanwalt Marcus Neher zählte vor dem Schwurgericht einige Beispiele der strafbaren Handlungen auf: So habe der Angeklagte am 28. Dezember 2015 sein Profilbild auf Facebook gepostet, das eine Landkarte von Nordamerika mit einem Hakenkreuz zeigte. Das Bild stammte aus der Netflix-Serie „The Man in die High Castle“, das Posting sei aber aus dem Kontext losgelöst gewesen.
Weiters habe der Salzburger per WhatsApp Wortmeldungen und Beiträge mit Nazi-Bezug verschickt - etwa am 20. April 2017 ein Hitler-Porträt mit dem Text „Wer hat denn heute Geburtstag?“, und ein historisches Propaganda-Bild von einer Torte mit Hakenkreuz. Auch ein Nazi-Lied und Videos mit NS-Führungspersönlichkeiten habe der Angeklagte versandt. Zudem seien bei der Durchsuchung seiner Wohnung zwei Flaschen mit Porträts von Adolf Hitler sichergestellt worden, die der Mann in seiner Küche für Besuche zur Schau gestellt habe, und ein Klappmesser mit Schlagring.
Der Vorwurf der Verhetzung betrifft ein Posting des Angeklagten vom Februar 2016 auf Facebook, in dem er einen Beitrag zur Vergewaltigung eines Buben durch einen Iraker in einem Schwimmbad kommentiert habe. „Stellt sie an die Wand und feuert“, habe der Salzburger gepostet und damit zu Gewalt und Hass gegen irakische Staatsangehörige aufgerufen, erklärte der Staatsanwalt.
Der bisher unbescholtene Angestellte bereute die Tat. „Es tut ihm leid“, sagte Verteidiger Andreas Schöppl zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz. Der Mann sei bei einer Wirtshaus-Eröffnung in der Stadt Salzburg in falsche Kreise geraten. „Er ist dem einschlägigen Publikum näher gekommen.“ Das Ergebnis daraus seien die Postings und letztendlich dieses Strafverfahren gewesen.
Der Angeklagte habe jetzt sein Leben geändert. „Er wohnt mit seiner Familie und seinen Kindern am Land und hat mit diesen Leuten nichts mehr zu tun.“ Angesichts des „saftigen Strafrahmens“ ersuchte der Verteidiger die Geschworenen, eine Strafe zu finden, die den Mann und seine Familie „weiter auf dem Land leben lassen“.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die bedingte Strafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen.