Familienbeihilfe: Jüngstes EuGH-Urteil dürfte keine Auswirkung haben
Wien/Luxemburg (APA) - Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfte keine Auswirkung auf die von Österreich vertei...
Wien/Luxemburg (APA) - Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfte keine Auswirkung auf die von Österreich verteidigte Indexierung der Familienbeihilfe haben. Dies erklärte Europarechtler Walter Obwexer am Donnerstag gegenüber der APA. Er ist allerdings auch der Meinung, dass die Indexierung voraussichtlich nicht halten wird. Im Familienministerium ist man indes weiterhin gelassen.
Der EuGH hat am Donnerstag entschieden, dass EU-Bürger mit Kindern im EU-Ausland auch bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld in dem Staat, in dem sie wohnen, haben. Die Familienleistungen für Kinder in einem anderen Mitgliedstaat könnten nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Berechtigte eine Beschäftigung ausübe, hieß es.
„Zur Indexierung sagt der EuGH nichts. Hier geht es nur um die Frage, wer sind die begünstigten Personen, deren Familienangehörige im Ausland leben“, erklärte Obwexer und erwartet sich daher keine Auswirkungen auf die von der türkis-blauen Bundesregierung beschlossenen Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder.
Ähnlich klang es am Donnerstag im Familienministerium. Im aktuellen Urteil wurde eine andere Rechtsfrage behandelt, daher sei keine Auswirkung zu erwarten, erklärte auch ein Sprecher von Ressortchefin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Die Rechtsabteilung analysiere aber derzeit erst das Urteil im Detail. Die Bundesregierung ist von der Europarechtskonformität weiter überzeugt.
Obwexer sieht das nicht so klar: „Wenn der Gerichtshof bei der bisherigen Rechtsprechung bleibt, geht sie (die Indexierung, Anm.) nicht durch.“ Inzwischen gebe es aber auch neuere Judikatur zu Sozialleistungen, räumt der Europarechtler ein. Es sei daher nicht völlig ausgeschlossen, dass Österreich recht behält mit seiner Position. Die Regierung stütze sich unter anderem auf die jüngere Judikatur und leite daraus ab, dass die Indexierung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Obwexer hält allerdings das Gegenteil für wahrscheinlicher.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA350 2019-02-07/14:50