30-Jähriger wegen „Fensterbohrer“-Einbrüchen in Salzburg verurteilt
Salzburg (APA) - Ein 30-Jähriger hat sich am Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen 24 „Fensterbohrer“-Einbrüchen in Wohnhäuser und ein...
Salzburg (APA) - Ein 30-Jähriger hat sich am Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen 24 „Fensterbohrer“-Einbrüchen in Wohnhäuser und einem Fahrraddiebstahl verantworten müssen. Laut Anklage beträgt der Schaden rund 520.000 Euro. Der Schöffensenat lastete dem Bosnier sechs Einbrüche an, hier lagen auch DNA-Treffer vor, und verurteilte ihn zu einer unbedingten Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bezüglich der übrigen angeklagten Fakten erfolgte ein Freispruch im Zweifel. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Peter Egger grenzte den Wert des Diebesguts auf unter 300.000 Euro ein. Der Strafrahmen blieb allerdings der gleiche wie bei einem höheren Schaden: von einem bis zu zehn Jahren Haft. Der Richter verwies auf eine Gesetzesänderung, wonach Einbrüche in Wohnstätten besonders streng zu ahnden sind. Mit dem Strafmaß für den einschlägig vorbestraften 30-Jährigen habe das Gericht ein Signal nach außen gesetzt, dass es sich bei der Tat um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre handle und dies dementsprechend bestraft werde.
Der Beschuldigte bekannte sich zu drei Einbrüchen schuldig. Die gewerbsmäßigen, schweren Einbruchsdiebstähle habe der Mann in der Stadt Salzburg, im Tennengau und im Flachgau im Zeitraum von März 2017 bis Juli 2018 begangen, wobei einige beim Versuch geblieben seien, sagte Staatsanwältin Karin Sperling. Entwendet wurden u.a. Uhren, Schmuck, Bargeld, Goldbarren, Kosmetika, Handtaschen und eine Münzsammlung. DNA-Treffer führten die Ermittler auf die Spur des Beschuldigten.
Der Angeklagte soll immer die selbe Einbruchsmethode verwendet haben. Er habe mit einem Akku-Bohrer ein Loch mit einer durchschnittlichen Größe von acht bis zehn Millimeter in die Fenster- oder Türrahmen gebohrt und dann mit Hilfe eines Drahtes den Hebel bewegt, um die Fenster oder Türen öffnen zu können, schilderte die Staatsanwältin. Bei einem einzigen Einbruch soll der 30-Jährige einen 120 Kilogramm schweren Tresor mit Uhren, Schmuck und Goldmünzen im Gesamtwert von rund 250.800 Euro gestohlen haben. Diesen Vorwurf bestritt der Bosnier. Aufgrund eines vorliegenden DNA-Treffers wurde er aber zu diesem Faktum verurteilt.
„Wer hat denn so einen hohen Betrag zu Hause?“, stellte Verteidiger Kurt Jelinek die Opfer-Angaben in Zweifel. Auch bei dem erbeuteten Schmuck handle es sich nur um einen geschätzten Wert, meinte Jelinek. Im Zweifel müsse hier zugunsten des Angeklagten entschieden werden. Der Beschuldigte gab nur drei Fakten zu, ansonsten hüllte er sich in Schweigen. Weitere Fragen durch den Schöffensenat oder die Staatsanwältin beantwortete er nicht. Nach der Urteilsverkündung bat der Verteidiger um Bedenkzeit.
Der Angeklagte wurde am 9. August 2018 festgenommen. Er sitzt seither in der Justizanstalt Salzburg in U-Haft. Zuvor habe er „schwarz“ auf einer Baustelle in Salzburg gearbeitet, sagte er heute zum Richter. Der Mann stand bereits in Frankreich und in der Schweiz vor Gericht. In der Schweiz wurde er wegen Einbruchsdiebstahls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.