Gewaltschutz - Logar: Opferschutz kommt bei Maßnahmenpaket zu kurz

Wien (APA) - Viele Maßnahmen des Pakets der Regierung zum Gewaltschutz seien im Grunde begrüßenswert, sagte Rosa Logar von der Wiener Interv...

Wien (APA) - Viele Maßnahmen des Pakets der Regierung zum Gewaltschutz seien im Grunde begrüßenswert, sagte Rosa Logar von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Kritik gab es jedoch zu mehreren Punkten: „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass derzeit Opfer oft nur kurzfristig betreut werden können, da die Ressourcen für mittel- und langfristige Unterstützung fehlen.“

„Als Opferschutzeinrichtung, die zwanzig Jahre tätig ist und im Jahr mit tausenden Fällen von Gewalt befasst ist, wünschen und erwarten wir, dass die von der Regierung ausgewählten Maßnahmen mit den Einrichtungen, die im Alltag mit der Umsetzung befasst sind, fachlich diskutiert und geplant werden“, hielt Logar zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung fest. In der damit befassten Task Force - an der Logar beteiligt war - habe dazu die Zeit gefehlt: „Es gab nur eine Arbeitsgruppe zum Thema Opferschutz, die zwei Mal tagte“.

Sei wichtig sei die Stärkung der Opferrechte, betonte Logar in ihrer Stellungnahme am Donnerstag. Die Wiener Interventionsstelle kümmere sich um mehr als 5.800 Opfer von Gewalt im Jahr, pro betroffener Person stünden für die Betreuung aber durchschnittlich nur rund fünf bis sechs Stunden zur Verfügung. Opfer würden sich oft im Stich gelassen fühlen und dann gar nicht mehr die Kraft haben, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Diese zu kurzfristige Betreuung der Opfer, gepaart mit der häufigen Einstellung von Anzeigen ergebe das Bild, das Gewalt oft nicht gestoppt werden kann, betonte Logar. „Das sind Alarmsignale, die ernst genommen werden müssen, denn die Gewalt eskaliert in solchen Situationen, wie auch jüngste Mordfälle zeigen.“ Eine adäquate Unterstützung der traumatisierten Opfer nach Gewaltvorfällen sei dringend auch mittel - und längerfristig notwendig. Dazu finde sich aber nichts im Maßnahmenpaket der Regierung.

Allen Tätern sofort nach der Tat eine Form der Täterarbeit anzubieten, hält Logar für problematisch. „Opfer haben das Recht auf Hilfe, Schutz und Unterstützung. Täter haben diesen Anspruch nicht, sie müssen vielmehr rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Das ist aus unserer Sicht die dritte Säule des Gewaltschutzes, nicht die Täterarbeit“, argumentierte sie. Sonst werde der Anschein erweckt, man wolle eine Nivellierung der Situationen „beider Parteien“ auf derselben Ebene des Unterstützungsbedarfs.

Nach Erfahrungen der Interventionsstelle mit Täterarbeit sei es nämlich nicht möglich, das Handeln eines Täters mit ein, zwei oder drei Gesprächen zu ändern. Logar sprach sich dafür aus, dass Täterarbeit im rechtlichen Kontext von Verfahren stattfinden und durch Zuweisungen der Gerichte erfolgen müssen. Ob und wie Täterarbeit im individuellen Fall zur Prävention von Gewalt beitragen kann, müsse im Rahmen des Straf- bzw. Pflegschaftsverfahrens entschieden werden. „Die Mittel für Täterarbeit müssen aus den Budgets für Sicherheit und Justiz kommen und dürfen nicht aus den Bereichen Gleichstellung, Frauen oder Soziales finanziert werden.

Die Ausweitung des Betretungsverbotes auf ein Kontaktverbot auch bei der Arbeitsstelle sieht Logar positiv. Sehr wichtig für die Opfer sei, dass die bisherige Regelung des Schutzes bei der Wohnung oder dem Kindergarten bestehen bleibe. „Nur das gibt die Sicherheit, dass der Gefährder dort nicht hinkommen darf. Bei einer ‚Bannmeile‘ liegt es dann immer am Opfer, die Polizei zu rufen. Auch die Schule kann dem Gefährder nicht sagen, er müsse weggehen, bevor das Kind kommt - denn erst, wenn das Kind da ist, wird die Bannmeile wirksam“, erklärte Logar. Eine Regelung, die gut funktioniert hat, solle nicht abgeschafft werden. In Bezug auf die Persönlichkeitsrechte des Opfers könnte es ebenfalls Probleme geben, „wenn eine Person behördlich mit einer Bannmeile behaftet wird, ob sie das will oder nicht“.

TT-ePaper 4 Wochen gratis lesen

Die Zeitung jederzeit digital abrufen, ohne automatische Verlängerung

Multi-institutionelle Kooperationen, die nicht nur aus Fallkonferenzen bestehen, sondern eine Koordinierung von Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer zum Ziel haben, befand sie als sehr wichtig für die Gewaltprävention. Die Zusammenarbeit mit den Leitungsebenen der LPD Wien - das MARAC-Bündnis, das seit 2011 bestanden hatte, sei „leider einseitig von der Polizei 2018 aufgekündigt“ worden. Dass nun die Kooperation wieder aufgenommen werden soll, sei zwar gut, dass Fallkonferenzen nur mehr auf Initiative und unter Leitung der Polizei erfolgen sollen, sieht Logar sehr kritisch. Dies erwecke den Anschein eines einseitigen Modells und entspreche nicht „der kollegialen Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Berufsgruppen. Im Sozial- und Präventionsbereich gehöre es „zum fachlichen Standard, dass Fallkonferenzen stattfinden“.

Ein kooperatives Modell der Zusammenarbeit wäre sehr wichtig, bei dem die Rechte der Opfer im Mittelpunkt stehen müssen und nichts über deren Köpfe entschieden werden dürfe. „Opferrechte sind in unseren Gesetzen schwach ausgeprägt und schwer durchsetzbar“, kritisierte Logar. Weiters sollten Opfer ein Recht auf Begleitung bei der polizeilichen Befragung haben.

(S E R V I C E - www.interventionsstelle-wien.at)