Rumänische Ex-Korruptionsjägerin formell beschuldigt
Bukarest (APA) - Rumäniens frühere oberste Korruptionsjägerin Laura Kövesi ist am Freitag von der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafta...
Bukarest (APA) - Rumäniens frühere oberste Korruptionsjägerin Laura Kövesi ist am Freitag von der Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten (SIIJ) einvernommen worden. Wie die zuständige Ermittlerin Adina Florea mitteilte, wird ihr Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Falschaussage vorgeworfen.
Kövesi selbst sagte nach der Einvernahme, vorerst mit keinem Ausreiseverbot belegt worden zu sein. Sie werde folglich „auf jeden Fall“ an den Anhörungen im EU-Parlament im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens für das Amt des EU-Generalstaatsanwalts teilnehmen. Bezüglich ihres Ermittlungsverfahrens fügte die Staatsanwältin hinzu, Ablehnungsanträge sowohl gegen die zuständige Ermittlerin Florea als auch gegen die leitende Staatsanwältin der neuen Sonderermittlungsbehörde gestellt zu haben - und zwar wegen Voreingenommenheit. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe bezeichnete Kövesi als „Fabeleien“ straffälliger Weißkragen und als „politische Vendetta“.
Die „Antikorruptions-Ikone“ wurde vor dem Sitz der Sonderermittlungsbehörde von Hunderten Bukarestern mit Blumen, Durchhalte- und Antiregierungsparolen begrüßt. Während der Einvernahme Kövesis riefen sie ununterbrochen: „Halte durch, Laura“, „Laura, wir stehen hinter dir“, „Go, go, go for Luxemburg“, „Nieder mit den Kommunisten“ sowie „PSD, die rote Pest“. Am Freitagabend sollte in Bukarest ein Solidaritätskundgebung für Kövesi stattfinden. Bereits am Donnerstagabend hatte eine solche Demo in Cluj (Klausenburg) stattgefunden.
Das Ermittlungsverfahren gegen die 45-Jährige, mit dem die rumänische Regierung offenbar ihre EU-Kandidatur torpedieren will, gründet sich auf einer Strafanzeige des ehemaligen sozialdemokratischen Abgeordneten Sebastian Ghita. Er war wegen zahlreicher Korruptionsverfahren vor zwei Jahren in Serbien abgetaucht und behauptet, Kövesi habe ihn 2011 als damalige Generalstaatsanwältin zur Übernahme der Kosten eines Charterflugs für die Überstellung eines rumänischen Straftäters gezwungen, der sich nach Indonesien abgesetzt hatte. Diese Charterkosten bezeichnet Ghita als „Bestechung“.
Ghitas Vorwürfe wurden von der Polizei vor zwei Jahren widerlegt, indem sie klarstellte, dass sie die Kosten für die Überstellung selbst getragen habe. Die von Kövesi angeführte Generalstaatsanwaltschaft habe mit dem Auslieferungsverfahren nichts zu tun gehabt.
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