Auf Bekannte 2 - Gutachterin schließt weitere Gewalttaten nicht aus
Linz (APA) - Im Prozess um die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Landesgericht Linz war am Nachmittag die psyc...
Linz (APA) - Im Prozess um die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Landesgericht Linz war am Nachmittag die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner am Wort. Die Sachverständige attestierte dem Betroffenen, der im Oktober 2018 auf zwei Bekannte eingestochen haben soll, paranoide Schizophrenie mit chronischem Verlauf, die nicht heilbar sei.
Bevor sie auf die Erkrankung des 29-Jährigen einging, schilderte sie dessen Biografie, die seit dem 16. Lebensjahr „von Drogen bestimmt war“. Obwohl aus geordneten Familienverhältnissen stammend sei sein „Leben gründlich aus den Fugen geraten“. Es habe kaum ein Suchtgift gegeben, das „er nicht versucht hat“, meinte Kastner.
Im Sommer 2018 brach dann seine geistige Erkrankung aus. Er hörte Stimmen im Boden seiner Wohnung, Nachbarn hätten ihm, als er schlief, eine „intelligente Flüssigkeit“ ins Ohr geträufelt, um ihn willfährig zu machen, berichtete er ihr. „Aus Trugwahrnehmungen wird ein Wahn bis hin zu einem Welterklärungsmodell“, erläuterte die Gutachterin dem Gericht den Krankheitsverlauf. So habe der 29-Jährige dann auch zu seiner eigenen Sicherheit immer ein Messer mit sich geführt, sagte er ihr. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann nicht nur mit Drogen vollgepumpt, wie eine Urin- und Blutprobe ergaben, sondern aufgrund seiner Erkrankung auch nicht zurechnungsfähig, machte Kastner klar.
Sie sprach sich gegen eine nur bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus, da sie Zweifel habe, dass der junge Mann ambulant dauerhaft den Drogenausstieg schaffe. Konsumiere er nämlich Suchtgift, greifen die Medikamente, die er seit einigen Wochen nimmt, nicht mehr. Dann werde die Krankheit erneut ausbrechen, der junge Mann verfalle wieder in seinen alten Wahn, weshalb Gewalttaten nicht auszuschießen seien, so Kastners Prognose.
Nach ihren Ausführungen folgten noch die Abschlussplädoyers, am Abend soll es ein Urteil geben.