Gerichtssplitter

Martinswand-Wilderer büßen mit 2150 Euro

Bei der Martinswand waren am Silvestertag Schüsse gefallen. Getroffen hatte ein Wilderer und Ex-Jäger damals eine Gamsgeiß.
© Vanessa Rachlé / TT

Weil ein Ex-Jäger am Silvestertag in Zirl quasi nach frischer Tat beim Wildern ertappt wurde, musste er sich dafür vor Gericht verantworten. Auch sein Begleiter wurde verurteilt.

Innsbruck — Am Silvestertag klingelte gegen 9 Uhr bei der Zirler Polizeiinspektion das Telefon. Ein Anrufer versetzte die Exekutivbeamten dabei in längst vergangen geglaubte Zeiten zurück. So sollte im Bereich der Zirler Martinswand jemand wildern. Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte dann später im Bereich des Inns tatsächlich ein damals 59-jähriger Einheimischer quasi nach frischer Tat festgenommen werden.

Mit zusätzlicher Unterstützung eines Polizeidiensthundes wurden darauf auch noch ein Rucksack mit einer (verbotenen) Jagdwaffe sowie eine frisch gewilderte Gamsgeiß aufgefunden. Nach anfänglichem Leugnen gestand der festgenommene Ex-Jäger letztlich doch die Wilderei. Wenig später konnte man auch dessen Begleiter ausforschen. Dem in den Jagdfrevel eingeweihten Jäger war die Neujahrswilderei jedoch bald zu heiß geworden, weshalb sich der 34-Jährige vom 59-Jährigen getrennt hatte.

Gestern am Landesgericht blieb der Erst­angeklagte bei seinem Geständnis. Einen Riesenfehler habe er gemacht, als einstiger Aufsichtsjäger gerade in der Schonzeit eine Gams zu wildern. Andererseits habe er sich aber vergewissert, dass es sich um keine führende Gams mit Kitz gehandelt hätte. „Die war ja schon 13 Jahre alt", rechtfertigte sich der wegen schweren Eingriffs in fremdes Jagdrecht Angeklagte. Auch wenn der 34-Jährige nichts geschossen hat, hieß es für ihn laut Richter Andreas Mair „mitgefangen, mitgehangen".

Bislang unbescholten, willigten beide in Diversionen über insgesamt 2150 Euro ein. Für die Gams leistete der 59-Jährige bislang 2250 Euro Schadenersatz.

Pärchen für brutale Gewalttat verurteilt

Eine besonders brutale Gewalttat im Obdachlosenmilieu fand gestern einen prozessualen Abschluss. So war im Oktober 2017 ausgerechnet nach einem TV-Dreh für eine Reportage ein Pärchen mit einem Schwerbetrunkenen in Streit geraten. Darauf setzte es für den Störenfried beidseits Tritte gegen den Kopf, die mit schwersten Schädelverletzungen endeten. Dafür kassierte der Mann bereits vier Jahre Haft, die gestern verurteilte 35-Jährige erbat für zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt, Bedenkzeit. (fell)