Auto gerammt und Exfreund angefahren: Kärntnerin vor Gericht

Klagenfurt (APA) - Weil sie das Auto einer vermeintlichen Nebenbuhlerin gerammt und ihren Exfreund angefahren hat, ist am Montag eine 21-jäh...

Klagenfurt (APA) - Weil sie das Auto einer vermeintlichen Nebenbuhlerin gerammt und ihren Exfreund angefahren hat, ist am Montag eine 21-jährige Kärntnerin vor dem Landesgericht Klagenfurt gestanden. Die Frau gab die Tat zu, will den 23-Jährigen aber nicht absichtlich verletzt haben - er hatte sich bei dem Vorfall ein Bein gebrochen und war zehn Wochen lang arbeitsunfähig. Die Verhandlung wurde vertagt.

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig wirft der 21-Jährigen Sachbeschädigung und absichtlich schwere Körperverletzung vor. Die junge Frau war einmal mit dem 23-Jährigen liiert gewesen, in der Vergangenheit hatten die beiden immer wieder Kontakt. Am Tag der Tat im September hatte die 21-Jährige einen Bruder des Mannes nach Hause geführt, wo bereits ein anderes Auto in der Einfahrt stand - das einer anderen Frau. Was dann passierte, bezeichnete Lutschounig als „Eifersuchtstat“: Sie rammte das geparkte Auto und setzte daraufhin zurück. Als der 23-Jährige hinter das Auto ging, um den Schaden zu begutachten, fuhr sie wieder los und klemmte ihren Ex-Partner mit dem rechten Bein zwischen den Fahrzeugen ein.

„Meine Mandantin war vor dem Vorfall der Meinung, dass sie von dem 23-Jährigen schwanger ist“, sagte der Verteidiger der Frau. Deshalb sei es zu der „Kurzschlusshandlung“ gekommen, die mit einer schweren Verletzung geendet hatte. Absichtlich habe sie diese aber nicht verursacht, sagte die 21-Jährige: „Ich wollte nur noch einmal gegen das Auto fahren.“ Nachdem sie ihren Freund angefahren hatte, stieg sie aus und schlug mit den Fäusten auf das Auto der anderen Frau ein, bis sie vom Bruder des am Boden liegenden Opfers weggetragen wurde.

Wie die 21-Jährige beteuerte, sei der Exfreund rechts hinter dem Auto gestanden, sie sei auch nicht übertrieben schnell gefahren: „Er hat nicht damit gerechnet, dass ich noch einmal auf das Auto zufahre.“ Sowohl das Opfer als auch dessen Bruder sagten aber Anderes aus: Die Frau sei beim zweiten Mal sehr wohl schnell angefahren und der 23-Jährige sei auch in der Mitte des Hecks des geparkten Autos gestanden: „Sonst hätte sie mich wahrscheinlich nicht erwischt“, sagte das Opfer.

Staatsanwältin Lutschounig beantragte die Einholung von zwei Gutachten: Eines von einem gerichtsmedizinischen Sachverständigen und eines von einem Kfz-Sachverständigen. Damit soll geklärt werden, wie die Verletzungen zustande gekommen sind - also ob die Frau wirklich beschleunigend auf ihr Opfer zugefahren und wo der 23-Jährige gestanden war.