Steirischer Arzt erneut wegen Quälens der Kinder vor Gericht

Graz (APA) - Ein steirischer Arzt muss sich am Dienstag ein zweites Mal im Grazer Straflandesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, jah...

Graz (APA) - Ein steirischer Arzt muss sich am Dienstag ein zweites Mal im Grazer Straflandesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, jahrelang seine vier Kinder gequält zu haben. Er wurde zwar im September 2017 freigesprochen, doch das Grazer Oberlandesgericht ordnete nach Berufung der Staatsanwaltschaft einen neuen Prozess an, weil „Beweisergebnisse nicht ausreichend erörtert“ worden wären.

Der praktische Arzt Eduard Lopatka soll seine drei Töchter und den Sohn - alle sind mittlerweile erwachsen - vor allem verbal gequält haben, indem er ihnen mehrfach mit Selbstmord drohte oder sie durch abfällige Bemerkungen kränkte. Außerdem fügte er sich laut Anklage selbst Verletzungen zu und zwang dann die Kinder, ihm zu helfen. Das ging laut dem Ankläger vom Verabreichen von Spritzen bis zum Herausziehen eines Schraubenziehers, den er sich selbst in den Bauch gestoßen haben soll.

Andreas Rom, der Richter des ersten Verfahrens, sah in der Anzeige der Kinder einen „verspäteten Rosenkrieg“, da sie erst erfolgte, als sich die Eltern scheiden ließen. Zu Diskussionen hatte auch die Urteilsbegründung geführt, in der der Richter beispielsweise auf die Kleidung der Kinder (legen „offensichtlich auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert“) und der Mutter („extravaganter Kleidungsstil, überladene Person“) vor Gericht einging. Die vier Kinder wandten sich wiederholt an die Medien und hatten sogar einen eigenen Berater engagiert, der ihnen helfen sollte, ihre Sicht der Dinge zu lancieren.

Mittlerweile ist auch ein Doku-Filmprojekt der Kinder geplant, bei dem es um die Familiengeschichte, den Prozess und das erste Urteil gehen soll. Derzeit läuft für das Vorhaben eine Crowdfunding- Kampagne.

Nach dem Prozess erstatteten die Kinder Anzeige gegen Richter Andreas Rom und Staatsanwalt Christian Kroschl. Während bereits vor rund einem Jahr seitens der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) von Einleitung eines Verfahrens gegen den Ankläger abgesehen wurde, liegt der Vorhabensbericht in Bezug auf den Richter noch bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien, hieß es auf APA-Anfrage seitens der WKStA.

Für den heutigen Verhandlungstag ist nur die Einvernahme des Arztes geplant, ein Urteil wird es noch nicht geben, da erst noch Zeugen gehört werden müssen. Lopatka hat die Vorwürfe bisher stets zurückgewiesen. Die Nennung des Namens des Mediziners ist nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom Dezember 2018 im Zuge der Prozessberichterstattung zulässig.