Klausnerpark in St. Johann: Kurzparkzone auf privater Fläche
Beim Klausnerpark in St. Johann straft künftig die Gemeinde, die Parkgebühr kassieren die Eigentümer.
Von Michael Mader
St. Johann i. T. –Grundsätzlich ist es möglich, dass auch auf privaten Flächen eine gebührenpflichtige Kurzparkzone verordnet wird: In der Marktgemeinde St. Johann ist dies nun beim Klausernpark erfolgt.
Die Einhaltung dieser so genannten Verkehrsmaßnahme wird durch befugte Organe kontrolliert, welche nach Vorgaben der Gemeinde arbeiten, heißt es im Verordnungsplan, der von den Gemeinderäten einstimmig angenommen worden ist. In St. Johann wird das laut Gemeindeamtsleiter Ernst Hofer durch die „Group 4“ gemacht. Die Strafen aus etwaigen Verstößen fließen, wie auch in den anderen Kurzparkzonen, der Gemeinde zu.
Die Parkgebühren allerdings kommen den Eigentümern der Parkflächen zugute. Sie müssen im Gegenzug für die fachgerechte Instandsetzung und Instandhaltung der Parkscheinautomaten sorgen und sind auch für die jeweiligen Straßenerhaltungskosten zuständig.
Die neue Kurzparkzone gilt im Übrigen von Montag bis Sonntag von 7 bis 20 Uhr und kostet 50 Cent für 30 Minuten. Die maximale Parkdauer beträgt je nach Fläche 30 Minuten bzw. 120 Minuten.
Des Weiteren wurde in der St. Johanner Gemeinderatssitzung beschlossen, der Tiroler Landesregierung vorzuschlagen, Benedikt Gratl als Vertreter der Marktgemeinde im Sachverständigenbeirat nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003 zu bestellen. Der Architekt ist Ziviltechniker und Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg. Seit dem Jahr 2002 hat er ein Büro in Hall mit mehreren Mitarbeitern und ist unter anderem Ersatzmitglied der Salzburger Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung. Als sein Ersatzmitglied wird Harald Jäger vorgeschlagen.
Reaktionen gibt es mittlerweile auf die beschlossene Ausweitung des Leinenzwangs in St. Johann. Wie berichtet, herrscht nun auch im Bereich der Reither Ache im Westen des Ortes eine Anleinpflicht für Hunde. Man dürfe nicht alle Hundebesitzer in einen Topf werfen, äußert sich FPÖ-Tierschutzsprecher Landtagsabgeordneter Alexander Gamper: „Hunde brauchen eine Lösephase vom Besitzer und diese gibt es nur im Freilauf. Hundezonen sind begrüßenswert, aber leider kein vollwertiger Ersatz für einen benötigten, ausgedehnten Freilauf.“ Er verweist zugleich auf die juristische Eigenverantwortung der Hundebesitzer. Es brauche wieder mehr Gefühl und ein Maß, wenn es um den Umgang mit Tieren gehe. „Die ausufernden Leinenzwänge und Beißkorbverordnungen in manchen Gemeinden tragen wenig zu einem gedeihlichen Miteinander von Hunde- und Nichthundehaltern bei und sind nicht der Weisheit letzter Schluss“, meint Gamper. Er kündigt an, dass dieses Thema nun mit großer Priorität behandelt wird: „Es sind Gespräche mit dem Tiroler Tierschutzombudsmann Martin Janovsky geplant, und es wird eine landesweite interne Arbeitsgruppe zum Thema Tierschutz installiert.“