Uni-Zugang: Auch Wirtschaftsrecht nur zum Teil beschränkt
Wien (APA) - Nicht nur beim „klassischen“ Jus-Studium gehen die Universitäten unterschiedlich mit den neuen Möglichkeiten zur Platzbeschränk...
Wien (APA) - Nicht nur beim „klassischen“ Jus-Studium gehen die Universitäten unterschiedlich mit den neuen Möglichkeiten zur Platzbeschränkung um. Auch beim Wirtschaftsrecht gibt es keine einheitliche Regelung: An der Wirtschaftsuniversität (WU) ist der Zugang beschränkt, an der Uni Linz gibt es wie bei Jus ein „zweispuriges“ Verfahren. An allen anderen Unis kommt keine Aufnahmeverfahren.
Ab dem kommenden Studienjahr 2019/20 können die Unis rechtswissenschaftliche Studien mit einer Zugangsbeschränkung versehen. Neben den klassischen Jus-Diplomstudien haben sich in den vergangenen Jahren an vielen Unis wirtschaftsrechtliche Studienrichtungen etabliert - je nach Hochschule mit stärker rechtswissenschaftlicher oder wirtschaftswissenschaftlicher Ausprägung. Sie werden im Bachelor/Master-System angeboten.
Als einzige Uni setzt die WU im Wirtschaftsrecht auf ein Aufnahmeverfahren mit einer Platzbeschränkung (870 Personen). Voraussetzung für eine Zulassung im Winter- oder Sommersemester 2019/20 ist eine Online-Registrierung sowie die Entrichtung eines Kostenbeitrags von 50 Euro. Die Frist dafür läuft von 1. März bis 15. Mai. Liegt die Zahl der Studienwerber dann noch über 870, ist bis spätestens 31. Mai ein Online-Self-Assessment (ebenfalls ab 1. März freigeschaltet) zu absolvieren, dessen Ergebnis aber nicht für die Entscheidung über eine Aufnahme herangezogen wird. Liegt die Zahl der Bewerber dann immer noch über der Platzgrenze, kommt es am 10. Juli zu einer Aufnahmeprüfung. Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist auch ohne Matura möglich.
An der Uni Linz gilt für Wirtschaftsrecht das gleiche zweispurige Verfahren wie im klassischen Jus-Studium: Auf der „Fast Lane“ ins Studium gelangt, wer zwischen 1. Mai und 31. August erfolgreich ein Online-Self-Assessment zu Neigung und Motivation für rechtswissenschaftliche Studien absolviert. Eine Höchstgrenze an Plätzen ist dabei nicht vorgesehen, ein Studienbeginn ist dann im Winter- oder Sommersemester möglich. Vorteil dieser Spur: Die erfolgreichen Teilnehmer haben länger Zeit für die Studien-Eingangs-Orientierungs-Phase (StEOP).
Grundsätzlich kann das Jus- bzw. Wirtschaftsrechts-Studium aber auch auf der „Normal Lane“ begonnen werden: Allerdings müssen dann im ersten Semester sämtliche vorgeschriebenen StEOP Fächer positiv absolviert werden. Ansonsten werden die Studenten automatisch exmatrikuliert und können sich erst im darauffolgenden Studienjahr wieder für das Studium bewerben.
An den anderen Universitäten sind die Wirtschaftsrechts-Bachelorstudien dagegen ohne Aufnahmeverfahren zu inskribieren: Sowohl die Uni Salzburg als auch die Uni Innsbruck haben auf eine Beschränkung verzichtet. An der Uni Klagenfurt wird heuer für das Fach Wirtschaft und Recht das Aufnahmeverfahren ausgesetzt. In Klagenfurt war eine Beschränkung schon bisher möglich, da das Studium stärker wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet war und daher die (schon länger bestehende) Möglichkeit zur Beschränkung der Wirtschaftsfächer genutzt wurde.