Karfreitag: Feiertag gestrichen, stattdessen Anspruch auf Urlaub 1

Wien (APA) - Die Regierung hat sich mit den christlichen Kirchen am Dienstag auf eine neue Regelung für den Karfreitag geeinigt. Der Feierta...

Wien (APA) - Die Regierung hat sich mit den christlichen Kirchen am Dienstag auf eine neue Regelung für den Karfreitag geeinigt. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern zusteht, wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen „persönlichen Feiertag“ geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Der Einigung vorangegangen waren Gespräche mit Vertretern der evangelischen und der römisch-katholischen Kirchen mit den Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ). Die nun gefundene Lösung: Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden - mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht.

Der Urlaubstag muss drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers dennoch an diesem selbst gewählten „persönlichen Feiertag“ seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.