Steirischer Arzt 2 - Selbstmorddrohungen zugegeben

Graz (APA) - Der Angeklagte Eduard Lopatka hat bei seiner Befragung zugegeben, Selbstmorddrohungen geäußert zu haben, „aber nur innerhalb de...

Graz (APA) - Der Angeklagte Eduard Lopatka hat bei seiner Befragung zugegeben, Selbstmorddrohungen geäußert zu haben, „aber nur innerhalb der Familie“, wie er betonte. Er habe große Angst vor einer Scheidung gehabt, außerdem sei er überarbeitet gewesen. Seine Frau, die ebenfalls Ärztin ist, habe ihm außerdem „eine Traumatisierung eingeredet“.

Der Staatsanwalt warf dem praktischen Arzt vor, durch seine ständigen Selbstmorddrohungen die Kinder psychisch gequält zu haben. Er soll mit der Waffe vor den Kindern gestanden sein, was er aber bestritt. Ein anderes Mal hängte er sich demnach tatsächlich auf, allerdings mit einem von ihm präparierten Strick, der abriss. Die Drohungen leugnete er auch gar nicht. „Das gestehen Sie also?“, sah der Richter eine Wendung gekommen. „Nein, kein Geständnis“, beeilte sich die Verteidigerin einzuwerfen.

Lopatka betonte, er sei ein Jahr lang suizidgefährdet gewesen. „Was hat gefehlt zum tatsächlichen Umbringen?“, fragte der Richter.“Der Ablauf war zu lang“, meinte der Angeklagte. Er habe sich auch ständig vorgesagt: „Eduard, du darfst dich nicht umbringen.“ Dann meinte er vorwurfsvoll: „Ich werde jetzt für etwas angeklagt, worunter ich jahrelang gelitten habe.“ Das relativierte der Richter: „Deswegen sind Sie nicht angeklagt, sondern weil Sie ihre Kinder gequält haben.“

Ein weiteres Thema waren die Spritzen, die ihm seine Tochter und sein damals zehnjähriger Sohn setzen mussten. „Bei meiner Tochter habe ich mir nichts dabei gedacht, sie war schon 20 und wollte Medizin studieren, ich habe gesagt, sie kann bei mir üben.“ Das wollte das Mädchen offenbar nicht, und der Vater zeigte sich „enttäuscht“. Der Bub sollte ihm ebenfalls eine Spritze geben. „Er war von klein auf immer bei den Visiten dabei“, rechtfertigte sich der Beschuldigte. Gezwungen will er die Kinder nicht haben, aber „mit Nachdruck aufgefordert“.

Als das Kind zögerte, soll er zornig geworden sein und gesagt haben, der Zehnjährige dürfe nichts der Mutter verraten, die sich sonst scheiden lassen würde. „Warum macht man so etwas?“, fragte der Richter. „Ich glaube nicht, dass ihm das so geschadet hat, wie Sie das als Richter sehen.“ Darum gehe es nicht, so der Vorsitzende, sondern „ein Zehnjähriger hat auch ein Recht auf eine Kindheit, in der er nicht dem Vater etwas spritzen muss“.