Karfreitag: Regierung streicht Feiertag und rüttelt an General-KV
Doch kein halber Feiertag: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof wird nun der Karfreitag für alle Arbeitnehmer aus dem Feiertagskalender gestrichen. Die Regierung verweist darauf, dass Urlaub genommen werden kann – jedoch gibt es dafür keinen zusätzlichen Urlaubstag.
Wien – Die Regierung streicht den Karfreitag aus dem Feiertagskalender. Angesichts der Kritik an der erst angepeilten Halbtags-Lösung haben ÖVP und FPÖ am Dienstag angekündigt, den Feiertag ganz zu streichen. Stattdessen können sich Arbeitnehmer an einem „persönlichen Feiertag“ Urlaub nehmen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht.
Im Jänner hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Karfreitag als Feiertag allen österreichischen Arbeitnehmern zusteht. Die bisherige Regelung, dass der hohe protestantische Feiertag nur Mitgliedern der evangelischen, altkatholischen und methodistischen Kirchen zusteht, wurde als diskriminierend aufgehoben. Die Regierung reagiert auf dieses Urteil nun, indem der Karfreitag als Feiertag generell gestrichen wird.
Wie die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) am Dienstag ankündigten, erhält stattdessen jeder Arbeitnehmer das Recht, einen „persönlichen Feiertag“ zu definieren. Dieser muss allerdings aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten und drei Monate vorher angekündigt werden. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es nicht. Einziger Vorteil gegenüber regulärem Urlaub: Sollten die Arbeitnehmer am „persönlichen Feiertag“ dennoch arbeiten, weil das Unternehmen „dringende betriebliche Gründe“ geltend macht, soll es dafür Feiertagszuschlag geben.
Eingriff in General-KV
Die Regierung will mit der Streichung des Karfreitags-Feiertags auch in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Dort wird neben dem zusätzlichen Feiertag für Protestanten (Karfreitag) auch jener für Juden (Jom Kippur) geregelt, der aber bleiben soll.
Blümel begründete den Eingriff in den aus den 1950er Jahren stammenden Generalkollektivvertrag damit, dass die dort vorgesehene exklusive Feiertagsregelung für einzelne Religionen im Licht des EuGH-Urteils diskriminierend sei: „Das wäre auf Basis des EuGH-Urteils auch gar nicht anders möglich.“
Hofer meinte, der Generalkollektivvertrag werde damit verbessert, weil künftig jeder Arbeitnehmer das Recht erhalte, sich an einem ganz bestimmten Tag – seinem „persönlichen Feiertag“ – Urlaub zu nehmen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht. Den Protestanten gehe es aber ohnehin nicht um einen zusätzlichen Urlaubstag, sondern darum, am Karfreitag den Gottesdienst feiern zu können, sagte Hofer. Beschlossen werden soll die Neuregelung des Karfreitag laut Blümel möglichst rasch. „Wir versuchen so schnell zu sein, dass es noch für dieses Jahr gilt.“
Regierung übernimmt Vorschlag des Handelsverbandes
Die Koalition übernimmt damit einen Vorschlag des Handelsverbandes. Die Vertreter der österreichischen Handelsunternehmen hatten besonders lautstark gegen einen zusätzlichen Feiertag protestiert und zeigten sich am Dienstag entsprechend erfreut über die Ankündigung der Koalition. Ursprünglich hatte die Regierung nämlich geplant, allen Arbeitnehmern am Karfreitag ab 14 Uhr frei zu geben. Dies war allerdings sowohl von der Wirtschaft als auch den Arbeitnehmern und den Kirchen abgelehnt worden.
Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker sprach am Dienstag von einer „positiven Lösung mit Wermutstropfen“. Als positiv wertet Bünker, dass der unpopuläre Rumpf-Feiertag nun vom Tisch ist. Als Wermutstropfen sieht Bünker, dass Protestanten für „ihren“ Feiertag nun den eigenen Urlaub verbrauchen müssen. Im Jänner hatte ÖVP-Regierungskoordinator Blümel ja zugesagt, dass niemand etwas verlieren würde.
AK: „Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer“
Für Blümel und Hofer bringt das „Klarheit und Rechtssicherheit“. Scharfe Kritik üben dagegen ÖGB und Arbeiterkammer. Der leitende ÖGB-Sekretär Bernhrad Achitz spricht von einer Verhöhnung der Arbeitnehmer. Er verweist darauf, dass die Arbeitnehmer schon jetzt einen Rechtsanspruch darauf haben, lange im Vorhinein angekündigten Urlaub nehmen zu dürfen. Unklar ist ihm allerdings noch, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf den Generalkollektivvertrag hat. Dieser sieht für Protestanten nämlich weiterhin einen Feiertag vor. Für AK-Präsidentin Renate Anderl agiert die Regierung mit der Streichung des Feiertages respektlos: „Das ist ein Schlag ins Gesicht der ArbeitnehmerInnen.“
Der ÖGB sieht in der neuen Karfreitagsregelung eine „Verhöhung der Arbeitnehmer“. Zuerst werde evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen und jetzt sogar der ganze, ärgerte sich der Leitende Sekretär Bernhard Achitz.
ÖGB kritisiert: Regierung hörte nur auf Wirtschaft
Wichtig sei der Regierung sichtlich gewesen, dass der Wirtschaft, vor der sie große Angst habe, alle Wünsche erfüllt würden, die Arbeitnehmer dafür nichts bekämen. Mit dem ÖGB habe ohnehin niemand gesprochen.
Sichtlich lächerlich findet Achitz die Rhetorik der Regierung bezüglich eines persönlichen Feiertags innerhalb des eigenen Urlaubskontingents, auf den bei rechtzeitiger Anmeldung ein Rechtsanspruch bestehen soll. Denn es sei schon jetzt so, dass der Arbeitgeber vor Gericht gehen müsste, wenn er einen lange beantragten Urlaubstag verhindern will.
Für Daniela Holzinger von der Liste Jetzt ist der von der Regierung ausgerufene „persönliche Feiertag“ lediglich „nett verpackter Urlaubsraub“. (TT.com/APA)