Messerattacke in Freistadt war nur vorgetäuscht

Freistadt (APA) - Eine Messerattacke auf einen 35-Jährigen aus dem Bezirk Vöcklabruck Ende November in Freistadt war nur vorgetäuscht. Das d...

Freistadt (APA) - Eine Messerattacke auf einen 35-Jährigen aus dem Bezirk Vöcklabruck Ende November in Freistadt war nur vorgetäuscht. Das damals verletzte vermeintliche Opfer wird nun unter anderem wegen des Verdachtes der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung in zwei Fällen angezeigt. Das gab die Landespolizeidirektion Oberösterreich am Dienstag bekannt.

Der afghanische Staatsbürger hatte den Polizeinotruf gewählt und angegeben, er sei von zwei Unbekannten im Stadtpark überfallen worden. Während er die Täter abwehrte, habe er plötzlich Stiche in seinen Rücken gespürt. Der Mann wurde mit zwei Schnittverletzungen am Hals und fünf Stichverletzungen am Rücken in das Krankenhaus eingeliefert. Einige Tage zuvor hatte er bei der Polizei angezeigt, dass er per SMS mit dem Umbringen bedroht worden sei. Die Kurznachricht könne er aber nicht mehr vorweisen, weil seine Frau diese irrtümlich gelöscht habe.

Zwischen der ersten Anzeige und der Messerattacke sagte ein 32-jähriger Bekannter des Mannes - ebenfalls aus Afghanistan - bei der Polizei aus, dass der 35-Jährige die telefonische Drohung nur erfunden habe, um eine drohende Abschiebung zu verhindern. Es tauchten weitere Ungereimtheiten auf. Die Staatsanwaltschaft ließ ein medizinisches Gutachten erstellen. Es ergab, dass die Verletzungen nicht gegen den Willen des Opfers zustande gekommen sein können. Ob er sie sich selbst zugefügt hat oder die Tat geduldet hat, war vorerst nicht zu klären, weil der 35-Jährige und seine Frau keine weiteren Angaben machten.

Mit dem Gutachten und weiteren in den Ermittlungen zutage gekommenen Fakten wies die Polizei nach, dass sowohl die gefährliche Drohung als auch der Messerangriff auf den 35-Jährigen und auch Aussagen von ihm, seiner Frau und des 32-jährigen Bekannten nicht stimmen können. Der 35-Jährige wird wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung in zwei Fällen angezeigt, er, seine Gattin und der 32-jährige Bekannte wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage.