Karfreitag: AK sieht „Tabubruch“ und „Kniefall vor der Wirtschaft“
Wien (APA) - Die Arbeiterkammer (AK) hat am Mittwoch die Pläne der Regierung zum Karfreitag noch einmal scharf kritisiert. AK-Präsidentin Re...
Wien (APA) - Die Arbeiterkammer (AK) hat am Mittwoch die Pläne der Regierung zum Karfreitag noch einmal scharf kritisiert. AK-Präsidentin Renate Anderl sprach von einem „Tabubruch“ und „Kniefall vor der Wirtschaft“. „Die Regierung gönnt den Evangelischen, Methodisten und Altkatholiken ihren wichtigsten Feiertag nicht mehr“, sagte sie in einer Aussendung.
Zudem sei der Vorschlag, einen Urlaubstag nehmen zu dürfen, unausgereift. „Der Vorschlag liegt erst ein paar Stunden vor und wird schon durchgepeitscht, ohne Begutachtung durch ExpertInnen“, so die Kritik der Arbeitnehmer-Vertreterin.
„Die Regierung hat sich von allen Möglichkeiten für die schlechteste entschieden“, so Anderl. „Wir werden weiterhin mit allen Mittel darum kämpfen, dass eine Regelung kommt, bei der den Menschen nicht ein Feiertag von der Regierung genommen wird.“
Die AK listete in ihrer Aussendung eine ganze Reihe von Kritikpunkten auf. So bedeute das Vorgehen einen „Eingriff in die Grundrechte“, in die kollektive Rechtsgestaltung und in die Sozialpartnerschaft. Auch befürchtet die Kammer ein „Abrechnungschaos“ durch die Regelung, dass für Arbeit am „persönlichen Urlaubs/Feiertag“ „Urlaubsentgelt“ und das Entgelt für die geleistete Arbeit zu zahlen ist, obwohl man ja keinen Urlaub verbraucht. Abreitnehmer werden wohl aufpassen müssen, dass ihnen trotz Arbeit nicht doch ein Urlaubstag abgezogen wird, so die Befürchtung.
„Dienstrechtliches Chaos“ sieht die AK auch auf Länder und Gemeinden zukommen, denn für deren Dienstrechte könne der Bundesgesetzgeber keine Regelungen treffen. Auch hinsichtlich der „Freiwilligkeit“ würden - „wie schon beim 12-Stundentags-Gesetz“ - nicht „die realen Machtverhältnisse in den Betrieben“ berücksichtigt.
Nicht gelöst sieht die AK die Fragen, ob Jobwechsler ein Anrecht auf zwei persönliche Feiertage pro Jahr haben (einen pro Arbeitgeber). Auch stellt die AK die Frage, was passiert, „wenn alle ArbeitnehmerInnen eines Betriebs ihren persönlichen Feiertag für den gleichen Tag geltend machen“. Offen ist für die Kammer auch, welche Regeln für den öffentlichen Dienst gelten.
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