Justiz und Kriminalität

15-Jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis

Nach schwerem Raub und Mordversuch in Kufstein sind fünf Burschen ein Fall für die Justiz. Gestern ergingen zwei rechtskräftige Urteile.
© Böhm

Letzten März hatten fünf Jugendliche in Kufstein beschlossen, zufällig ausgewählte Passanten in Bahnhofsnähe „abzuziehen“. Die Idee sollte d...

Letzten März hatten fünf Jugendliche in Kufstein beschlossen, zufällig ausgewählte Passanten in Bahnhofsnähe „abzuziehen“. Die Idee sollte deren Leben sowie das eines 19-jährigen Unterländers für immer verändern. Nachdem die Burschen – ein russischer, zwei kosovarische und zwei österreichische Staatsbürger – gegen 22.45 Uhr erst nämlich einige Passanten unbehelligt hatten ziehen lassen, lauerten sie dem 19-Jährigen auf und attackierten ihn sofort mit einer Metallstange. Als das Opfer schon wehrlos auf dem Boden lag, setzten die Räuber noch mit Tritten und Schlägen nach. Lebensgefährliche Verletzungen wie einen mehrfachen Schädelbruch und Einblutungen im Gehirn überlebte der 19-Jährige nach einer Not-OP nur mit Glück. Wegen schweren Raubes und Mordversuchs wurden die Burschen bereits im Juli zu Haftstrafen von bis zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Drei der Verurteilten müssen zur teilweisen Neuverhandlung nochmals ans Landesgericht. Gestern fand sich nach Berufungen und rechtskräftigen Verurteilungen wegen Mordversuchs und Raubs erst einmal jener 18-Jährige ein, der die Metallstange in der Hand hatte und dafür mit siebeneinhalb Jahren Haft bestraft worden war (Strafrahmen bis 15 Jahre Haft). Noch auf freiem Fuß erschien zudem ein erst 15-jähriger Schüler, der eher als Mitläufer klassifiziert worden war und im Sommer drei Jahre Haft kassiert hatte. Im Beisein der Eltern sollten die Berufungen beim Oberlandesgericht eine Milderung der Strafen bringen. Schon Oberstaatsanwalt Boris Kuznik stellte aber fest, dass für ihn eher die umgekehrte Notwendigkeit bestehe. Die besondere Brutalität gegen ein wehrloses Opfer und die Folgen für dieses würden eine Strafschärfung erfordern. Die Verteidigung wies insbesondere beim 15-Jährigen auf dessen gute Entwicklung in der Schule hin. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Ernst Werus ließ am Ernst der Tat trotz aller Jugend aber keinen Zweifel. So seien die Strafen angesichts eines Mordversuchs durchaus angemessen. Richter Werus: „Auch so jungen Tätern muss vor Augen geführt werden, dass solche Verbrechen derart sanktioniert werden. In so einem Fall spielt auch die Generalprävention eine Rolle!“ Beim 18-Jährigen blieb es zudem beim Widerruf einer einst bedingten Strafe. So muss er für insgesamt acht Jahre hinter Gitter.

Teuer kam gestern auch einen Bauarbeiter aus dem Bezirk Landeck am Landesgericht ein alkoholisch bedingter Ausraster in einem Lokal. Im Dezember hatte der wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung Angeklagte erst einen Türsteher angegriffen und dann Polizisten auf Trab gehalten. Die Rechnung dafür: 1000 Euro Geldstrafe, 3000 Euro an einen Polizisten und 370 Euro an den Türsteher. (fell)

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