Kärntner AK beriet 2018 82.000 Kärntner im Sozial- und Arbeitsrecht

Klagenfurt (APA) - Die Kärntner Arbeiterkammer hat 2018 im Rahmen ihrer Rechtsschutztätigkeit 47,6 Mio. Euro für ihre Klienten erstritten. D...

Klagenfurt (APA) - Die Kärntner Arbeiterkammer hat 2018 im Rahmen ihrer Rechtsschutztätigkeit 47,6 Mio. Euro für ihre Klienten erstritten. Das gab Präsident Günter Goach am Mittwoch bei einem Pressegespräch bekannt. Nach der neuen Berechnungsmethode umfasst die Summe nicht nur den Arbeitsrechts- sondern auch den Sozialbereich.

„Wenn wir der Meinung sind, dass die Dinge nicht richtig laufen, gehen wir den Instanzenzug durch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagte Goach. Knapp 82.000 Kärntner wurden im Vorjahr in den genannten Materien beraten. Die meisten Anfragen drehten sich um die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Weiters stark vertretene waren Entgeltabrechnungen, der Bereich Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Mutterschutz sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension. Die Anzahl der Anfragen ist gegenüber 2016 um 3.200 gestiegen.

Auf den Bereich Arbeitsrecht entfielen 11,2 Mio. Euro für AK-Klienten, 4,8 Mio. Euro davon alleine für den Sozialplan nach Schließung der Firma Mondine. 146 Arbeitnehmer waren damals betroffen. Im Sozialrecht erstritt die AK 30,5 Mio. Euro. Im Arbeitsrecht gewinnt die AK knapp 90 Prozent der Klagen oder schließt einen Vergleich ab. Oft ziehen sich hier die Verfahren über Jahre. Im Sozialrecht sind die Verfahren schneller, weil die Materie gut ausjudiziert ist. 99 Prozent der Fälle werden in der ersten Instanz erledigt, die Verfahren sind in der Regel innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen.

Als Beispiel für erfolgreiche Klagen wurde am Mittwoch der Fall eines Lkw-Fahrers genannt. Der Mann arbeitet 21 Jahre für seinen Dienstgeber, die AK stellte nach dem Ende des Dienstverhältnisses fest, dass dem Mann nicht nur die Abfertigung vorenthalten worden war, sondern er auch über Jahre zu niedrig eingestuft wurde. Er bekam 16.222,60 Euro nach einer Intervention nachgezahlt.

Goach verwies darauf, dass das Karfreitagserkenntnis des Europäischen Gerichtshofs das Resultat einer von der AK unterstützten Klage ist. Mit der nun von der Bundesregierung vorgelegten Lösung ist er nicht zufrieden. Die jetzige Regelung sei „Kniefall“ vor der Wirtschaft und bringe eine massive Schlechterstellung für die Evangelischen. „Man hat die Kirchen über den Tisch gezogen“, so Goach. Die AK wird die Petition der Evangelischen Kirche zum Karfreitag unterstützen.

Bei der Arbeiterkammer Kärnten macht der Rechtsbereich gut ein Viertel des Gesamtbudgets von 26 Mio. Euro aus. Für Klagen gibt es Rückstellungen in Höhe von zwei Mio. Euro, die „Kriegskasse“ ist gut gefüllt, sagte Direktor Winfried Haider. Die Klagskosten, welche die AK übernimmt, belaufen sich im Jahr auf 350.000 bis 400.000 Euro. Davon werden vor allem Rechtsanwälte und Gerichtsgebühren bezahlt.