Schweiz muss Regeln zum Informationsaustausch anpassen
Bern (APA/sda) - Die Schweizer Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) entsprechen nicht in allen Punkten...
Bern (APA/sda) - Die Schweizer Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) entsprechen nicht in allen Punkten den internationalen Vorgaben. Der Bundesrat will sie deshalb anpassen. Davon betroffen sind vor allem Stiftungen.
Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern. Seit 2017 sammeln die Schweizer Finanzinstitute Daten von Kundinnen und Kunden, die in einem AIA-Partnerstaat steuerpflichtig sind. Der erste Datenaustausch erfolgte vergangenen Herbst.
Das „Global Forum“ der OECD überprüft, ob die Staaten den AIA-Standard in ihrem Landesrecht vollumfänglich umsetzen. Zwar beginnen die Länderprüfungen erst 2020. Eine Vorprüfung hat aber ergeben, dass in der Schweiz Anpassungen nötig sind, wie der Bundesrat mitteilte.
Zu großzügig war die Schweiz vor allem bei den Ausnahmen. Heute sind Vereine und Stiftungen, die sich als Finanzinstitut qualifizieren, von den Meldepflichten ausgenommen. Diese Ausnahme soll aufgehoben werden. Das dürfte nur für wenige Vereine, aber für etliche Stiftungen Auswirkungen haben.
Der Bundesrat schätzt, dass rund 1.000 Stiftungen beide Kriterien erfüllen, um sich als Finanzinstitut zu qualifizieren: die Vermögensgröße und den sogenannten Einkommenstest. Für die Vermögensgröße dient die professionelle Vermögensverwaltung als Anhaltspunkt. Das Einkommenskriterium ist erfüllt, wenn die Bruttoeinkünfte vorwiegend der Anlage von Finanzvermögen oder dem Handel damit zuzurechnen sind.
Es dürften sich komplexe Umsetzungsfragen stellen, hält der Bundesrat fest. Da die Unterstellung von Stiftungen unter den Anwendungsbereich des AIA aber einen zentralen Pfeiler des AIA-Standards darstelle, sei die Erwartung an die Schweiz groß, die Ausnahme aufzuheben.