Land Vorarlberg unterließ Überprüfung der Tarife von Sozialinstitut

Bregenz (APA) - Das Vorarlberger Institut für Sozialdienste (ifs) hat mit seiner Rücklagenbildung und seiner Erhöhung des Stammkapitals nich...

Bregenz (APA) - Das Vorarlberger Institut für Sozialdienste (ifs) hat mit seiner Rücklagenbildung und seiner Erhöhung des Stammkapitals nicht gegen die aktuellen Richtlinien des Vorarlberger Sozialfonds verstoßen. Das erklärte am Mittwoch der Vorarlberger Landes-Rechnungshof (RH) nach einer Sonderprüfung des ifs. Der RH kritisierte jedoch, dass das Land die Tarife des ifs im Kontrollzeitraum nicht überprüft hat.

Das ifs erbringt zahlreiche soziale Dienstleistungen im Auftrag des Landes. Im Prüfzeitraum (2013 bis 2017) finanzierten sich die ifs-Gesellschaften durchschnittlich zu mehr als 80 Prozent über den Sozialfonds, der wiederum aus Mitteln des Landes und der Gemeinden gespeist wird. Weil das ifs bis Ende Dezember 2017 Gewinnrücklagen in Höhe von 6,37 Mio. Euro verbuchte, verlangten die Oppositionsparteien eine Überprüfung durch den Rechnungshof. Es galt die Fragen zu klären, warum Gewinnrücklagen in dieser Höhe aufgebaut werden konnten und inwiefern das Land seiner Verpflichtung nachkam, Sozialfonds-Vorgaben zu überprüfen.

Der RH hielt fest, dass sich das ifs in den überprüften vier Jahren „eine überdurchschnittlich gute Finanzmittel- und Eigenkapitalausstattung aufbauen“ konnte. So stieg etwa das konsolidierte Eigenkapital um 54 Prozent auf 7,49 Mio. Euro. Dabei seien jedoch die Rücklagenbestimmungen eingehalten worden. Zur Erhöhung des Stammkapitals Ende 2017 um 3,14 auf 3,5 Mio. Euro seien keine Mittel aus dem Sozialfonds verwendet worden.

Kritisch gesehen wurde vom RH jedoch, dass offenbar Tarife in bestimmten Bereichen über den tatsächlichen Kosten lagen. Die zuständige Abteilung habe im Prüfzeitraum keine Tarifüberprüfungen bei den ifs-Gesellschaften vorgenommen. „Diese sind generell dringend notwendig und systematisch durchzuführen“, so der Rechnungshof in seinem Bericht. Auch seien vom ifs Unterlagen nicht im geforderten Umfang bzw. zu spät geliefert worden. Diesbezüglich stellte der RH fest: „Bewusstsein für Sinn und Notwendigkeit der Controlling-Tätigkeiten in der Abteilung ist verstärkt zu schaffen“.

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) zog aus dem RH-Prüfbericht den Schluss, dass es die Richtlinien zu präzisieren gelte. Die Stärkung des Controllings sei ein nächster wichtiger Schritt, so Wiesflecker. Entsprechende Maßnahmen seien bereits eingeleitet worden.