Haariges Verfahren gegen Schönheitsklinik vor Münchner Gericht
München (APA/dpa) - Haarausfall statt aufgefüllter Geheimratsecken: Mit einer womöglich fehlerhaften Haartransplantation beschäftigt sich he...
München (APA/dpa) - Haarausfall statt aufgefüllter Geheimratsecken: Mit einer womöglich fehlerhaften Haartransplantation beschäftigt sich heute, Donnerstag (14.00 Uhr), das Oberlandesgericht München. Ein Mann wendet sich mit der Berufung gegen ein Urteil des Münchner Landgerichts. Die Richter hatten die Klinik zu Schmerzengeld und Schadenersatz verurteilt, nicht aber zwei Ärzte und einen sogenannten Haarberater.
Der Kläger fordert ein Schmerzengeld von 20.000 Euro und Schadenersatz in Höhe von rund 16.000 Euro. Er hatte sich 2013 in dem Schönheitsklinikum am Hinterkopf einen Haarstreifen entfernen und in seine Geheimratsecken einpflanzen lassen. Nach der Operation klagte der Mann über starke Schmerzen. Der Operationsbereich war nach Gerichtsangaben stark vereitert, es kam zu Haarausfall und es bildete sich eine Narbe.
Der Kläger wirft der Klinik, den beiden Ärzten und dem Haarberater vor, ihn nicht hinreichend aufgeklärt zu haben. Er sei fehlerhaft behandelt und unzureichend nachversorgt worden.