Schwerer Einbruchsdiebstahl in Klagenfurt: Zwei Jahre Haft

Klagenfurt (APA) - Wegen schweren und gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls ist am Donnerstag ein 35-jähriger Kroate am Landesgericht Klagenfur...

Klagenfurt (APA) - Wegen schweren und gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls ist am Donnerstag ein 35-jähriger Kroate am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll bei einem Einbruch in Klagenfurt Diebesgut im Wert von mehreren 10.000 Euro gestohlen haben. Der Angeklagte gestand die Tat, bestritt aber den Wert der Beute. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den Einbruch hatte der Mann im Herbst 2017 begangen, sagte Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth: „Er hat eine Terrassentür und im Inneren des Hauses weitere Türen aufgebrochen.“ Während mehrere versperrte Türen im Erdgeschoß unangetastet blieben, suchte der Mann im Obergeschoß nach Wertgegenständen. Schmuck, Bargeld, Uhren, Taschen und Bekleidung habe er mitgehen lassen, sagte die Staatsanwältin, die den Wert des Diebesguts mit 80.000 Euro bezifferte.

Der Kroate gab den Einbruch zu: „Ich war eigentlich hier, um nach Arbeit zu suchen, ich war verzweifelt und betrunken.“ Den Schraubenzieher, mit dem er die Terrassentür geknackt hatte, habe er von einer Baustelle mitgenommen, auch das Haus habe er sich nicht gezielt ausgesucht und überhaupt habe er nur ein paar Schmuckstücke und einen kleinen Goldbarren erbeutet: „In Kroatien habe ich das für etwa 2.000 Euro verkauft.“

Dem widersprach die Geschädigte, die als Zeugin vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer aussagte: „Allein mein Verlobungsring, der gestohlen wurde, war 13.000 Euro wert.“ Von der Versicherung habe sie bereits einen Schaden von 40.000 Euro ersetzt bekommen.

Wie Lambauer in ihrer Urteilsbegründung sagte, habe man den Wert des Diebesguts nicht exakt feststellen können, er sei aber jedenfalls über der Wertgrenze von 5.000 Euro gelegen. Sie sah auch eine professionelle Vorgehensweise gegeben: „Das war nicht nur eine Tat, die Sie spontan im Vorbeigehen begangen haben.“ Erschwerend fiel ins Gewicht, dass der Mann bereits zwei einschlägige Vorstrafen aufweist - eine Verurteilung wegen Diebstahls in Deutschland habe der Mann überhaupt erst einen Monat vor der Tat in Klagenfurt ausgefasst. Der Verteidiger des 35-Jährigen kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwältin Wohlgemuth gab keine Erklärung ab.