Besteuerung der Kirchenrestitution scheiterte im tschechischen Senat

Prag (APA) - Das tschechische Abgeordnetenhaus wird sich erneut mit der umstrittenen Gesetzesvorlage zur Besteuerung der Kirchenrestitution ...

Prag (APA) - Das tschechische Abgeordnetenhaus wird sich erneut mit der umstrittenen Gesetzesvorlage zur Besteuerung der Kirchenrestitution befassen. Der Senat lehnte die Novelle am Mittwochabend erwartungsgemäß mit 64 von 74 Stimmen ab. Laut dieser müssten Kompensationen, die der Staat an die Kirchen für nicht zurückgegebenes Eigentum zahlt, ab 2020 besteuert werden.

Für die Ablehnung stimmten auch mehrere mitregierende Sozialdemokraten (CSSD). Für die Überstimmung des Senatsvetos sind im 200-köpfigen Abgeordnetenhaus mindestens 101 Stimmen erforderlich, ungeachtet der Zahl der anwesenden Abgeordneten.

Bei der ersten Abstimmung im Abgeordnetenhaus im Jänner hatten 106 Abgeordnete die Vorlage unterstützt, darunter die Protestbewegung ANO von Premier Andrej Babis, die CSSD, Kommunisten (KSCM) und die rechtspopulistische Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) von Tomio Okamura.

Sollte das Abgeordnetenhaus das Senatsveto überstimmen und Staatspräsident Milos Zeman unterzeichnen, droht die liberal-konservative Opposition, die Vorlage beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Die Gegner kritisieren die Novelle scharf als „Attacke gegen die Rechtsgarantien in Tschechien“.

Senatschef Jaroslav Kubera von der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) nannte die Novelle eine „außerordentliche Frechheit“. „Es ist eine Ungeheuerlichkeit, eine Steuer auf gestohlenes Eigentum zu zahlen“, so Miluse Horska von der christdemokratischen Volkspartei (KDU-CSL).

Das Kirchenentschädigungsgesetz war 2013 in Kraft getreten. Es sieht die Rückgabe von rund 56 Prozent des einstigen, von den Kommunisten beschlagnahmten Kirchenbesitzes im Wert von 75 Mrd. Kronen (2,93 Mrd. Euro) vor. Parallel dazu sollen im Laufe von 30 Jahren finanzielle Entschädigungen in Höhe von 59 Milliarden Kronen plus Zinsen ausgezahlt werden.

Diese sollten laut der umstrittenen Vorlage besteuert werden. Die Besteuerung der Kirchenentschädigungen zählt zu den Bedingungen der Kommunisten zur Duldung der Minderheitsregierung von ANO und CSSD.