Messerattacke 2 - Gutachter empfahl Einweisung in Anstalt

Wiener Neustadt (APA) - Das Opfer der Messerattacke in Baden gab in der Schwurgerichtsverhandlung am Donnerstag in Wiener Neustadt an, der 2...

Wiener Neustadt (APA) - Das Opfer der Messerattacke in Baden gab in der Schwurgerichtsverhandlung am Donnerstag in Wiener Neustadt an, der 20-Jährige habe nach dem ersten Schnitt bei weiteren Angriffen versucht, mit der Klinge von oben nach unten in Richtung seines Oberkörpers einzustechen. „Wenn er mich mit dieser Bewegung getroffen hätte, wäre ich tot“, meinte der junge Mann laut Übersetzer.

Nach dem ersten Schnitt habe er „gesehen, dass mein Gesicht blutet, dann zog ich mich zurück“. Er sei einen Schritt zurückgegangen und habe sich gewehrt. Er habe angenommen, dass ihn der 20-Jährige nicht nur bedrohen, sondern schwer verletzen oder umbringen wollte, so der Afghane. Ein 17-jähriger Indonesier sagte im Zeugenstand, die Stichbewegungen seien direkt in Richtung seines Freundes gegangen.

Der Angriff mit dem Küchenmesser hatte eine sieben Zentimeter lange oberflächliche Schnittwunde an der Wange des Opfers zur Folge. Hätte er den Mann durch die weiteren geschilderten Bewegungen getroffen, wäre mit schweren oder lebensgefährlichen Verletzungen zu rechnen gewesen, führte Gutachter Wolfgang Denk aus.

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl attestierte dem jungen Mann paranoide Schizophrenie, er sei nicht zurechnungsfähig. Der 20-Jährige zeige „bizarres, inadäquates Verhalten“. Die Erkrankung sei bereits vor dem Vorfall in Baden diagnostiziert worden, der Betroffene habe aber seine Medikamente nicht genommen. Der Afghane war 2017 mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf jemanden losgegangen - dafür erhielt er nach Gerichtsangaben in Wien eine teilbedingte Freiheitsstrafe . 2018 folgte die Attacke mit einem Messer in dem Park in Niederösterreich.

Der 20-Jährige „kennt keine Grenzen“, er könne sie jederzeit überschreiten, sagte der psychiatrische Gutachter, der eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl. „Er braucht unbedingt eine kontrollierte Therapie und ein kontrolliertes soziales Umfeld“, sonst seien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit neuerliche Tathandlungen zu erwarten. Der Prozess sollte nach einer Mittagspause um 13.00 Uhr fortgesetzt werden.