Großbritannien wegen früheren Anti-Terror-Gesetzes verurteilt

Straßburg/London (APA/dpa) - Großbritanniens frühere Anti-Terror-Gesetzgebung hat einem Urteil zufolge teils im Widerspruch zu den Menschenr...

Straßburg/London (APA/dpa) - Großbritanniens frühere Anti-Terror-Gesetzgebung hat einem Urteil zufolge teils im Widerspruch zu den Menschenrechten gestanden. Ein Gesetz, das verdachtsunabhängige Durchsuchungen und Befragungen von Passagieren an Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen erlaubte, sei nicht rechtens gewesen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg (Beschwerdenummer 4755/16).

Missbrauch sei nicht ausreichend vorgebeugt worden, so der EGMR. Mittlerweile sei die Regelung jedoch geändert worden. Der neue Stand wurde nicht untersucht.

Beschwert hatte sich eine Französin, die bei ihrer Einreise nach Großbritannien im Jahr 2011 am Flughafen von Sicherheitskräften aufgehalten und wegen möglicher Terrorabsichten zur Befragung gebeten worden war. Sie hatte zuvor ihren wegen Terrortaten inhaftierten Mann in Frankreich besucht. Die Frau durfte vor der Befragung am Telefon mit ihrem Anwalt sprechen. Sie weigerte sich, die Fragen der Sicherheitskräfte zu beantworten. Deshalb wurde sie später vor Gericht gestellt, wo sie jedoch freigesprochen wurde.

Die Frau sieht durch das entsprechende Anti-Terror-Gesetz ihr Recht auf Privatleben verletzt. Die Straßburger Richter gaben ihr nun Recht. Sie bemängeln, dass das Gesetz erlaubte, Menschen ohne Verdacht für bis zu neun Stunden festzuhalten und zur Beantwortung von Fragen zu verpflichten, ohne dass sie regulär das Recht auf einen Anwalt gehabt hätten. Großbritannien muss nun die Gerichtskosten der Frau in Höhe von 25.000 Euro tragen. Das Urteil kann noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

~ WEB http://www.echr.coe.int/ ~ APA290 2019-02-28/12:49