Tirol

Leichenfund in Fritzens: Mordprozess gegen 74-Jährigen

Nahe dem Fritzener Fußballplatz war letzten April eine Leiche gefunden worden. Es handelte sich um einen 75-jährigen Innsbrucker.
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Der Leichenfund in Fritzens vom letzten April, gerade 320 Meter vom dortigen Fußballplatz entfernt, wird nun am 9. April am Landesgericht ein Fall für Geschworene.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Fritzens –Der Leichenfund in Fritzens vom letzten April, gerade 320 Meter vom dortigen Fußballplatz entfernt, wird nun am 9. April am Landesgericht ein Fall für Geschworene. Ein Schwurgericht hat im Frühjahr dabei wiederum über einen besonders kniffligen Mordfall zu befinden. Schon die Anklage ist in Tirol ein justizchronikaler Superlativ. So wurde in der mysteriösen Causa Mordanklage gegen einen bereits 74-Jährigen erhoben.

Vieles rund um den Fall scheint da tatsächlich in der Vergangenheit zu liegen. So handelt es sich bei dem – einen Mordvorsatz bestreitenden – Angeklagten um einen langjährigen Bekannten des Opfers Elmar Rösch. Dieser wäre diesen Monat 78 Jahre alt geworden und hatte den nun angeklagten 74-Jährigen in den 90er-Jahren erst in der Justizanstalt Innsbruck kennen gelernt und weiter in die Justizanstalt Suben „begleitet“. Das Schicksal hatte die Innsbrucker zusammengeschweißt. Nach jahrelangem Kontakt hatte Rösch den Angeklagten sogar in einer seiner Wohnungen leben lassen und ihm diese 2015 zusammen mit 60.000 Euro vererbt.

Das großzügige Vermächtnis war jedoch nur von kurzer Dauer. So änderte das Opfer sein Testament noch zweimal. Zum Schluss war der Angeklagte nicht mehr Erbe.

Das Tatmotiv? Ein weitschichtiger Verwandter hatte dann im Juli 2016 das Verschwinden von Rösch angezeigt. Nach dem Leichenfund lieferte der 74-Jährige mehrere Versionen. Zuletzt hatte der Bekannte des Getöteten jedoch zugestanden, dass er auf den 75-Jährigen doch mit einem Hammer eingeschlagen habe. In seiner Verantwortung führt der 74-Jährige in die mutmaßliche Lebenswelt des Opfers, wonach dieses noch immer in Drogengeschäfte verwickelt gewesen wäre. Um die Mitwirkung an diesen sei es dann im Garten eines Lokals in Wattens zum Streit gekommen, bei dem er vom Opfer gewürgt worden sei. In Notwehr habe er mit dem Hammer zugeschlagen. Dies sieht die Staatsanwaltschaft aufgrund Gutachten aber widerlegt. So seien die mindestens sechs Schläge nicht mit einem Hammer zugefügt worden.

Verteidiger Markus Abwerz­ger: „Es war ja zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft nicht von einer Notwehrsituation ausgeht. Ich sehe das jedoch anders, jetzt sind die Geschworenen am Wort.“ Strafverteidiger Abwerzger ortet zudem Ermittlungslücken: „Die Behörden sind hier leider nicht allen Hinweisen nachgegangen, insbesondere nicht klaren Hinweisen in Bezug auf die dunkle Vergangenheit des Verstorbenen.“

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