Berlin rechtfertigt Abschiebung von angeblichem Terrorhelfer
Berlin (APA/AFP) - Der deutsche Innenminister Horst Seehofer hat die Abschiebung des angeblichen Helfers des Berliner Weihnachtsmarkt-Attent...
Berlin (APA/AFP) - Der deutsche Innenminister Horst Seehofer hat die Abschiebung des angeblichen Helfers des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri gerechtfertigt. Der Tunesier Bilel Ben Ammar sei im Dezember 2016 als Gefährder eingestuft worden und „vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen, sagte Seehofer am Donnerstag in Berlin. Sein Aufenthaltsort sei der Regierung nicht derzeit bekannt.
Gleichzeitig stand damals seine Freilassung aus der Haft aus anderen Gründen bevor. Daher könne er die Entscheidung nachvollziehen, Ben Ammar nach Tunesien abzuschieben.
Zudem hätten zwei Vernehmungen Ben Ammars keine Ansatzpunkte dafür ergeben, „dass er zur weiteren Aufklärung des Anschlags hätte beitragen können oder wollen“, sagte Seehofer.
Durch die Ermittlungen zu dem Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin vom Dezember 2016 mit zwölf Toten habe nicht der Nachweis erbracht werden können, dass Ben Ammar an der Tat Amris beteiligt war, „so dass aufgrund dessen eine weitere Inhaftierung rechtlich nicht möglich war“, heißt es in einem von Seehofer vorgelegten Bericht zu dem Vorgang.
Seehofer räumte auf Nachfrage ein, dass er den Aufenthaltsort Ben Ammars „momentan“ nicht kenne. Er habe aber dem Untersuchungsausschuss mitgeteilt, dass sein Haus diesen „in jeder Form“ unterstütze und mit den verfügbaren Mitteln versuchen werde, Ben Ammar ausfindig zu machen.
Seehofer widersprach einem Bericht, wonach Ben Ammar abgeschoben worden sein soll, weil er als Informant des marokkanischen Geheimdienstes vor Strafverfolgung geschützt werden sollte. Weder dem Verfassungsschutz noch dem Bundesnachrichtendienst (BND) oder dem Bundeskriminalamt (BKA) lägen Erkenntnisse vor, dass der Tunesier „für oder mit“ dem marokkanischen Nachrichtendienst gearbeitet habe, sagte der Innenminister.
Er wies auch die Darstellung des „Focus“ zurück, wonach Ben Ammar auf einer Videoaufnahme vom Tattag zu sehen sei, wie er einem Marktbesucher ein Kantholz an den Kopf schlägt. Dies sei einer Aufzeichnung, die ein Privatunternehmen aus größerer Entfernung gemacht habe, nicht zu entnehmen, sagte Seehofer.
Aufgrund der Qualität des Videos und der Entfernung, aus der es gemacht wurde, könnten keine Personen identifiziert werden. Das Video wurde laut Seehofer dem Untersuchungsausschuss vom BKA nebst einem Auswertungsvermerk im November 2018 vorgelegt.
Die Abschiebung des Mannes sei „in Einvernehmen“ mit den Strafverfolgungsbehörden erfolgt, sagte Seehofer. Demnach unterstützte das Innenministerium die Bemühungen, Passersatzpapiere für Ben Ammar in Tunesien zu bekommen.