Schutz vor Luftschadstoffen: EU-Gutachterin für strenge Vorgaben
Luxemburg/Brüssel (APA/dpa) - Beim Schutz vor Luftschadstoffen haben Bürger aus Sicht der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerich...
Luxemburg/Brüssel (APA/dpa) - Beim Schutz vor Luftschadstoffen haben Bürger aus Sicht der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof starke Rechte. So können Anrainer ihrem Gutachten zufolge von Gerichten überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind.
Außerdem soll schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität gelten - und nicht nur der Mittelwert mehrerer Messstationen. Das Gutachten legte die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag zu einem Fall aus Belgien vor (Aktenzeichen C-723/17). Es ist noch nicht das Urteil - das wird der Gerichtshof erst in einigen Wochen oder Monaten fällen.
Doch dürfte das Gutachten in der deutschen Debatte über Diesel-Fahrverbote Beachtung finden. Denn die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten sind in Deutschland immer wieder Streitpunkt.
Im vorliegenden Fall hatten Einwohner von Brüssel und eine Umweltorganisation die örtlichen belgischen Behörden auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen geklagt. Das zuständige Brüsseler Gericht hatte bei den Richtern in Luxemburg Rat zur Auslegung des EU-Rechts ersucht, das Vorgaben für Schadstoffgrenzwerte und für die Messungen macht.
Es ging zum einen um die Frage, ob Bürger vor nationalen Gerichten überprüfen lassen können, ob Messstellen ordnungsgemäß eingerichtet wurden. Thema war zudem, wie bedeutsam die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen ist.
EuGH-Generalanwältin Kokott plädierte in ihren Schlussanträgen für eine strenge Auslegung des EU-Rechts. So soll es schon als Verstoß gegen die EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa gelten, wenn an einzelnen Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Feinstaub oder andere in der Richtlinie genannte Schadstoffe überschritten werden. Denn dort seien Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten.
Zur gerichtlichen Überprüfung von Messstationen hielt die Gutachterin fest, Messstellen müssten nach EU-Recht vor allem in Gebieten mit der höchsten Konzentration von Schadstoffen stehen. Die Behörden hätten bei der Standortwahl zwar ein Ermessen. Das EU-Recht verlange jedoch eine richterliche Kontrolle. Denn Ziel der Richtlinie sei der Schutz von Leben und Gesundheit der Anrainer. Über die Messstellen wird in Deutschland im Zusammenhang mit möglichen Fahrverboten seit Monaten heftig gestritten.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA462 2019-02-28/15:34