Offenbar Ministeriums-Kritik an Beschneidung des oö. Umweltanwalts
Linz (APA) - Die geplante oberösterreichische Natur- und Landschaftsschutzgesetznovelle, die den Umweltanwalt in seinen Kompetenzen stark be...
Linz (APA) - Die geplante oberösterreichische Natur- und Landschaftsschutzgesetznovelle, die den Umweltanwalt in seinen Kompetenzen stark beschneiden soll, stößt offenbar beim Umweltministerium auf Kritik: Laut „Oö. Nachrichten“ (OÖN, Donnerstags-Ausgabe) spricht es sich gegen die geplanten Einschränkungen aus. Auf APA-Anfrage hieß es nur, man habe eine Stellungnahme abgegeben, die aber nicht öffentlich sei.
Anlass für die Novelle ist die geplante Umsetzung der Aarhus-Konvention in nationales Recht. Damit soll die Beteiligung der Bevölkerung in europarechtlichen Verfahren gestärkt werden. Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) sollen künftig zu Beteiligten werden, wenn auch ohne volle Mitsprache. Ihnen soll gegen Behördenbescheide ein Beschwerderecht beim Landesverwaltungsgericht eingeräumt werden. Im Gegenzug soll die Umweltanwaltschaft ihre Parteienstellung verlieren.
Dagegen haben bereits Umweltorganisationen und alle anderen österreichischen Umweltanwaltschaften protestiert. Laut OÖN soll nun auch das Umweltministerium in einer vorerst nicht öffentlichen Stellungnahme, die der Zeitung vorliege, Bedenken geäußert haben.
Die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs, dass Umweltorganisationen „eine umfassende inhaltliche und rechtliche Kontrolle von behördlichen Entscheidungen zu ermöglichen ist“, werde durch den Gesetzesentwurf nicht umgesetzt, soll es in der Stellungnahme heißen. Zudem wird der Verlust der Parteienstellung des Umweltanwalts kritisiert: Die Umweltanwaltschaft verfüge über eine „spezifische fachliche Kompetenz, umweltschutzrechtliche Vorschriften in Verfahren geltend zu machen“. NGOs könnten diese Rolle nicht einfach übernehmen. Letztlich spreche man sich in der Stellungnahme „für die Beibehaltung der bisherigen umfangreichen Parteistellung der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft aus“.
Umweltanwalt Martin Donat sagte gegenüber den OÖN, er hoffe, dass die „Einwendungen des Ministeriums noch berücksichtigt werden“. Sein Vorschlag wäre, sich an der Novelle des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes zu orientieren, in der die Aarhus-Konvention umgesetzt worden sei ohne die Rechte des dortigen Umweltanwalts zu beschneiden.
Der WWF appellierte am Donnerstag an die Landesregierung, die Kritik der Fachleute ernst zu nehmen und „Entmachtungspläne ad acta“ zu legen. Auch das Ökobüro, in dem 17 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie Global 2000, Greenpeace u.a. beteiligt sind, sprach sich für eine Beibehaltung der Rechte des Umweltanwalts aus.