Haariger Streit mit Schönheitsklinik in Deutschland - keine Berufung

München (APA/dpa) - Einen Haarstreifen vom Hinterkopf hatte sich ein heute 31-Jähriger in Deutschland in seine Geheimratsecken einpflanzen l...

München (APA/dpa) - Einen Haarstreifen vom Hinterkopf hatte sich ein heute 31-Jähriger in Deutschland in seine Geheimratsecken einpflanzen lassen - und dann Schmerzen gehabt: Im Streit mit einer Schönheitsklinik wegen möglicher Fehler bei der Transplantation hat der Mann seine Berufungsklage gegen ein Urteil nun zurückgezogen. Sein Anwalt erklärte diesen Schritt am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München (OLG).

Die Richter hatten dem Kläger zuvor keine Hoffnungen auf Erfolg seines Widerspruchs gegen die Entscheidung des Münchner Landgerichts gemacht. Dieses hatte nur das Klinikum wegen einer Entzündung an der Stirn des Patienten zu 5.000 Euro Schmerzengeld und Schadenersatz von 15.000 Euro verurteilt. Der Kläger hatte auch von zwei Ärzten und einem sogenannten Haarberater Zahlungen gefordert. Hätte der 31-Jährige vor dem OLG an seiner Berufung festgehalten, hätte er die bereits gezahlten 20.000 Euro wieder verloren, erklärte der Vorsitzende Richter.

2013 hatte der damals 26-Jährige nach der Haartransplantation in der Schönheitsklinik über starke Schmerzen geklagt. Die Geheimratsecken auf der Stirn waren dem Gericht zufolge verkrustet und nässten. Ein Sachverständiger und der Kläger bemängelten die mangelhafte Nachbehandlung der Wunde durch die Klinik.