Fünf regionale Wolfsbeauftragte für Oberösterreich

Linz (APA) - In Oberösterreich haben fünf regionale Wolfsbeauftragte ihren Dienst aufgenommen, um die Bevölkerung im Umgang mit dem Wildtier...

Linz (APA) - In Oberösterreich haben fünf regionale Wolfsbeauftragte ihren Dienst aufgenommen, um die Bevölkerung im Umgang mit dem Wildtier zu unterstützen. Seit dem Frühjahr 2018 hatten Sichtungen in Siedlungsnähe und Schafsrisse für Verunsicherung gesorgt. Ein Bescheid vom Land, Wölfe zu vergrämen, wurde vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) aber aufgehoben.

Man nehme das Thema „nicht auf die leichte Schulter“, erklärte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) am Freitag bei der Präsentation der neuen Beauftragten in Linz. Rund 50 Unterrichtsstunden und eine Schulungsreise haben die Experten zu absolvieren. Im ersten Ausbildungsabschnitt, der bereits abgeschlossen ist, stand u.a. die Begutachtung von Rissen im Mittelpunkt. Dies sei insofern von Bedeutung, als dass das Land nur den Schaden für nachweislich von Wölfen gerissenen landwirtschaftlichen Nutztieren übernimmt.

Laut dem österreichweit tätigen Wolfsbeauftragten Georg Rauer sind bundesweit drei Rudel bestätigt, eines davon ist auch im Mühlviertel unterwegs. Insgesamt wurden vergangenes Jahr 130 Tiere gerissen, davon nachweislich sieben - alles Schafe - in Oberösterreich, so die Bilanz von Rauer. Er geht davon aus, dass sich die Wölfe in den nächsten Jahren weiter vermehren werden, weshalb das Land Oberösterreich entschieden hat, geschulte Ansprechpartner vor Ort einzusetzen, die mit Rauer kooperieren und in Abstimmung mit dem neu gegründeten Österreichzentrum für große Beutegreifer im obersteirischen Raumberg/Gumpenstein arbeiten sollen.

Ein Bescheid für Vergrämungen mit Gummigeschossen, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm im Mühlviertel sei aber laut dem Landesrat noch nicht vom Tisch. Wenn die Wölfe ihre natürliche Scheu verlieren, seien Maßnahmen zu ergreifen. Im Mai des Vorjahres wurde daher bei einem Runden Tisch ein Zweistufen-Plan beschlossen, der als Erstmaßnahme die Vergrämung beinhaltet. Dagegen erhoben Umwelt- beziehungsweise Tierschutzorganisationen Beschwerde beim LVwG. Sie führten an, dass vor der Genehmigung der Maßnahmen genauere Angaben etwa über Zeitpunkte, Orte der Sichtung und Abstand zu bewohnten Gebäuden gefehlt hätten. Dem schloss sich das Gericht an und wies den entsprechenden Bescheid wegen ungenügender Grundlagen zur neuerlichen Entscheidung zurück. Derzeit werde an einer Nachjustierung gearbeitet, hieß es in der Pressekonferenz.