Islam im Zeugnis: Richtig oder falsch?
Statt „islamisch“ sollte die Religion als „IGGÖ“ vermerkt sein. Nicht überall hat die Umstellung funktioniert.
Von Wolfgang Sablatnig
Wien –„IGGÖ“ oder „islamisch“? Im Streit zwischen der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) und dem Bildungsministerium über die richtige Benennung in den Schulzeugnissen zeichnet sich kein Ergebnis ab. Wie sich nun herausstellt, erfolgte die von der IGGÖ abgelehnte Umstellung bei den jüngst erstellten Semesterzeugnissen zudem alles andere als reibungslos: Allein in Wien haben wegen eines Fehlers in der Bildungsdirektion Tausende Schüler ein offiziell falsches, aus Sicht der IGGÖ aber richtiges Semesterzeugnis bekommen. Ähnliche Fälle gibt es offenbar auch in Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark. An manchen Schulen werden die „Schulnachrichten“ nun ausgetauscht.
Stein des Anstoßes ist ein Rundschreiben des Bildungsministeriums vom Oktober 2018. Unter Hinweis auf einen Bescheid des Bundeskanzleramtes wird darin verordnet, dass auf Schulzeugnissen zur Bezeichnung des Religionsunterrichts künftig „IGGÖ“ statt wie bisher „islamisch“ oder „islam.“ verwendet werden muss.
In den Wiener Pflichtschulen – Volksschulen und Neuen Mittelschulen – ist dieses Rundschreiben aber nicht angekommen. Die Lehrer geben die Noten dort in ein zentrales Verwaltungssystem ein. Dieses Programm verwenden sie auch für das Ausdrucken der Zeugnisse. In Formatierung und Inhalte eingreifen können sie aber nicht.
Die neue Bezeichnung hätte also zentral in der Bildungsdirektion geändert werden müssen. Genau das ist aber nicht geschehen – aus Versehen, wie der Sprecher der Bildungsdirektion auf Anfrage der TT beteuerte.
An den Wiener Pflichtschulen sind somit bis zu 20.000 Schulnachrichten nach dem alten Schema ausgestellt worden. Weil es sich aber ohnehin nicht um Abschlusszeugnisse handle, sei mit dem Bildungsministerium vereinbart worden, die Schulnachrichten nicht zu korrigieren.
In anderen Bundesländern ist die Handhabung anders. Die IGGÖ, die mit der Bezeichnung „islamisch“ eigentlich zufrieden sein müsste, ruft ihre Mitglieder dennoch auf, sich einem Austausch der Semesterzeugnisse nicht zu widersetzen. Die Begründung: Die Schulnachricht sei Grundlage für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule. Und dabei könnte es Probleme geben, wenn das Religionsbekenntnis ungültig eingetragen ist, ist auf der Internet-Seite der IGGÖ zu lesen.
Das letzte Wort in der Causa ist aber ohnehin noch nicht gesprochen: Die Glaubensgemeinschaft will juristisch gegen die – wie sie sagt – „diskriminierende“ Bezeichnung in den Zeugnissen vorgehen. Im Internet bietet die IGGÖ einen Leitfaden an, wie sich Eltern bei Ministerium und Gleichbehandlungsanwaltschaft beschweren können.