Deutsche Bundesliga

Hoeneß nach Ablauf der Bewährung wieder ein freier Mann

Bayern-Präsident Uli Hoeneß.
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Das Landgericht Augsburg hat im Steuerstrafverfahren gegen den Präsidenten des FC Bayern München die zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe erlassen.

Augsburg – Uli Hoeneß ist endgültig wieder ein freier Mann. Das Landgericht Augsburg hat im Steuerstrafverfahren gegen den Präsidenten des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München die zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe erlassen. Die Entscheidung sei rechtskräftig, teilte das Gericht am Freitag mit.

Zur Begründung führte die Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Landsberg am Lech aus, „dass der Verurteilte die Ende Januar 2019 abgelaufene, dreijährige Bewährungszeit ohne Beanstandungen durchgestanden“ habe. Die Entscheidung sei die normale Folge einer abgelaufenen Bewährungszeit, „wenn weder gegen gerichtliche Auflagen verstoßen noch neue Straftaten begangen wurden“.

Der mittlerweile 67 Jahre alte Hoeneß war nach einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe 2014 vom Landgericht München II zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wegen guter Führung wurde er 2016 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. (APA/dpa)