Salzburg-Wahlen - Wahlkarten-Anträge noch bis Donnerstag

Wien (APA) - Die Vorbereitungen der Salzburger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen neigen sich dem Ende zu. Auch für die Wahlberech...

Wien (APA) - Die Vorbereitungen der Salzburger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen neigen sich dem Ende zu. Auch für die Wahlberechtigten, die am 10. März nicht in „ihr“ Wahllokal kommen: Um per Briefwahl oder per Wahlkarte in einem anderen Wahllokal - allerdings nur innerhalb der eigenen Gemeinde - mitzustimmen, müssen sie bis spätestens Donnerstag zu Amtsschluss eine Wahlkarte beantragen.

Dies kann schriftlich, per E-Mail, Internetmaske oder persönlich (aber nicht telefonisch) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht, erfolgen. Sobald man eine Wahlkarte hat, kann man sie ausfüllen, auf dem Kuvert unterschreiben („sonst kann die Stimme nicht gewertet werden“, warnt die Landeswahlbehörde) und zur Post bringen. Dies muss so zeitgerecht erfolgen, dass die Stimme bei Schließen des letzten Wahllokales in der Gemeinde einlangt - also de facto Samstagfrüh, wenn man den Postweg nützt.

Die Briefwahlstimme kann aber auch (schon vor dem oder am Wahltag) persönlich bzw. von einem „Boten“ bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde abgegeben werden - nicht aber, wie bei Bundes- oder Landeswahlen, in einer anderen Gemeinde oder einer Bezirkswahlbehörde. Am Wahltag kann die Wahlkarte (entweder für die Urnenwahl oder ausgefüllt als Briefwahlstimme) auch nur innerhalb der eigenen Gemeinde verwendet werden. Eine Wahlkarte brauchen überdies gehbehinderte oder bettlägrige Personen, die von einer „fliegenden“ Wahlbehörde besucht werden.

Ausgezählt werden die Briefwahlstimmen in Salzburg gleich am Sonntag. Sie sind also schon in den am Abend verkündeten Endergebnissen enthalten. Die hofft die Wahlbehörde heuer schon rund um 20.00 Uhr verkünden zu können. Dazu beitragen sollte eine Gesetzesnovelle, die es in der Landeshauptstadt die Briefwahl-Auszählung schon ab 12.00 Uhr erlaubt. „Mit der Auszählung der Briefwahlstimmen kann am Wahltag um 12.00 Uhr begonnen werden, sofern gewährleistet ist, dass das Wahlgeheimnis zuverlässig gewahrt bleibt“, steht jetzt in der novellierten Gemeindewahlordnung.