Medizinisches Cannabis - In Österreich alles beim Alten

Wien (APA) - Der Wiener Psychiater Michael Musalek, ärztlicher Leiter des Anton Proksch Instituts, bezeichnet Österreich gerne als „großes W...

Wien (APA) - Der Wiener Psychiater Michael Musalek, ärztlicher Leiter des Anton Proksch Instituts, bezeichnet Österreich gerne als „großes Wirtshaus“. Warum gerade die international ausgebrochene Cannabis-Welle für so hohes Aufsehen sorgt, ist nicht ganz klar. An den geltenden Regelungen wird im Alkoholland Österreich jedenfalls nicht gerüttelt.

Die Situation war - ganz im Gegensatz zu US-Bundesstaaten und in Kanada - viele Jahre lang ruhig, was Cannabis, dessen Produkte oder synthetisch nachgebauten Inhaltsstoffe wie THC und CBD betraf. Legal ist THC jedenfalls als Droge einzuordnen - wegen der sogenannten „Single Convention“ der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1961 über psychotrope Substanzen. Die Prohibitionstaktik stammte ursprünglich aus den USA. „Marihuana wurde in den USA de facto bereits 1937 durch den ‚Marihuana Tax Act‘ illegal“, sagte der Wiener Toxikologe Univ.-Prof. Dr. Rainer Schmid, der als Experte auch für International Narcotics Control Board (INCB) der Vereinten Nationen arbeitete, vergangenen Herbst bei einer Fortbildungsveranstaltung der Drogenkoordination in Wien.

Schmid zitierte auch einen rassenpolitischen Hintergrund aus den USA. „Reefer (engl. Slangname für Marihuana; Anm.) makes the darkies think they‘re as good as white men“ (Marihuana lässt die Schwarzen denken, sie sind so gut wie Weiße; Übers.), sagte Henry Anslinger, der erste Generaldirektor der US-Drogenbehörde, in den 1930er-Jahren und setzte auf Prohibition.

Die öffentliche Aufmerksamkeit für Cannabis & Co. in Österreich in Sachen Medizin sprang erst an, als Deutschland im März 2017 die ärztliche Verschreibung von Cannabisblüten etc. auf Krankenkassenkosten zuließ. In Österreich war hingegen das THC-Mittel Dronabinol bereits seit 2015 verschreibungspflichtig ohne Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung wie in Deutschland verschreibbar gewesen. Cannabisblüten und Fruchtstände waren und sind hingegen verboten.

Laut Hans-Georg Kress, Chef der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesie und Schmerztherapie im Wiener AKH (MedUni Wien) und einer der auch international gesuchten Experten auf diesem Gebiet, erfolgte die Gesetzesänderung von 2017 in Deutschland, weil damit die aufgrund der deutschen Rechtslage mangels Kostenübernahme durch die soziale Krankenversicherung von der Rechtsprechung für möglich erachtete Option des Selbstanbaus von Cannabis verhindert werden sollte.

Der Experte ist skeptisch, was „Medizinalhanf“ angeht: „Für die Schmerztherapie brauchen wir Cannabis nicht. Das macht einen ‚Kick‘. Die Wirkung wird überschätzt. Die Erfahrungen in Deutschland, wo man das vor einem Jahr freigegeben hat, sind miserabel. Dort gibt es schon 40 verschiedene Cannabissorten in den Apotheken. Das kann kein Arzt dosieren.“

Wo Cannabis verboten ist, boomte in den vergangenen Jahren der Cannabidiol-Hype. „CBD ist legal in fast allen Ländern der Welt. CBD ist nicht psychoaktiv wirksam. Es fällt nicht unter die UN-Drogenkonvention. Wäre Cannabidiol in der Kamille drin, würde es den Hype nicht geben“, betonte Schmid. Erst durch die Prohibition von Cannabis/THC sei eben CBD zu einer Ausweich-Ideologie geworden, ganz leicht Angst lösend, entspannend, Schlaf fördernd.

Das Gesundheitsministerium wollte dem CBD-Hype mit einem Erlass im Dezember 2018 beikommen und verbot Cannabinoid-haltige Nahrungsmittel und Kosmetika mit Verweis auf die Novel-Food-Verordnung der EU. Toxikologe Schmid sah das kritisch: „Der Erlass hat einen einzigen Hintergrund, nämlich Drogenpolitik im Mantel der Lebensmittelsicherheit zu praktizieren. Da werden (CBD-; Anm.) Kosmetika verboten, die laut EU sehr wohl erlaubt sind, solange sie nicht mehr als 0,3 Prozent (psychoaktives; Anm.) THC enthalten.“ Wie CBD durch die Haut aufgenommen werden soll, ist allerdings auch unklar.

Für einen Bericht an das österreichische Parlament haben sich Experten im Auftrag des Gesundheitsministeriums die wissenschaftlichen Belege zur Wirksamkeit der verschiedenen Mittel angesehen. Demnach gibt es eine ausreichend gute Evidenz für die Wirksamkeit von Cannabinoiden (zumeist Studien mit THC/CBD-Gemischen) bei chronischen Schmerzzuständen von Erwachsenen, Übelkeit/Erbrechen durch Chemotherapie und Spastizität bei Multipler Sklerose. Moderate Evidenz bis limitierte Evidenz besteht für die Kombination THC/CBD für eine kurzzeitige schlafverbessernde Wirkung bei gewissen Erkrankungen (z.B: chronischer Schmerz, Multiple Sklerose) sowie für Cannabinoide bei Gewichtsverlust im Rahmen von HIV/Aids, Tourette Syndrom und Sozialphobien.

Limitierte wissenschaftliche Belege für Unwirksamkeit der Cannabinoide liegen bei Demenz, Glaukom und depressiven Symptomen vor. Hinweise zur Unwirksamkeit der Cannabinoide bei unzureichender Datenlage gibt es z.B. für Krebs, Anorexia nervosa, irritables Darmsyndrom, Epilepsie (exklusive Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom), Chorea Huntington, Morbus Parkinson sowie Behandlung der Cannabis-Abhängigkeit.